Auto-Gutachten.net · Kfz-Sachverständiger Wolf

Ratgeber zum Kfz-Schaden

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden sich die meisten Fragen in den ersten zwei Wochen — und fast immer geht es am Ende um eine Zahl, die jemand anderes ermittelt hat. Diese zwölf Beiträge erklären, wie diese Zahlen zustande kommen und worauf Sie einen Anspruch haben.

Ratgeber
12
belegte Aussagen
114
zitierte BGH-Urteile
35

Herausgeber: Kfz-Gutachter Wolf, Ferdinand Wolf, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), DESAG-geprüft seit 2010

Stand

Werdegang und Nachweise
Kfz-Sachverständiger hält eine gestreifte Prüftafel an die Heckflanke eines SUV, um die Verformung sichtbar zu machen

Zwölf Ratgeber, vom Unfallort bis zur Abrechnung

Die Nummern folgen dem Weg durch einen Schadenfall. Jeder Beitrag nennt, wann er zuletzt überarbeitet wurde, und belegt seine Rechtsaussagen mit Urteil oder Paragraf.

Was zu tun ist

Die ersten Tage nach dem Unfall: absichern, dokumentieren und klären, ob Sie ein Gutachten brauchen und wer es bezahlt.

  1. Nächtliche Unfallstelle mit abgerissenem Unterfahrschutz eines Lastwagens und dahinter stehendem PkwUnfallstelle absichernDie ersten Minuten: Warnblinker, Weste, Warndreieck — und die sieben Fehler, die dabei am häufigsten passieren.Stand 3 belegte Aussagen
  2. Beschädigter Pkw nach einem Unfall in einer innerstädtischen StraßeWas tun nach einem AutounfallDer Ablauf danach: Wen Sie rufen, was Sie dokumentieren und welche Angaben Sie am Unfallort machen müssen.Stand 3 belegte Aussagen
  3. Hand hält den Stoßfänger an, darunter wird die gebrochene Halterung am Querträger sichtbarWann brauche ich einen Kfz-Gutachter?Ab wann sich ein Gutachten lohnt und wann ein Kostenvoranschlag genügt. Mit den Fristen, die dabei laufen.Stand 8 belegte Aussagen
  4. Sachverständiger bearbeitet eine Schadenkalkulation am Doppelmonitor im BüroWas ein Kfz-Gutachter kostetWer das Gutachten bezahlt, wie das Honorar entsteht und was passiert, wenn die Versicherung kürzt.Stand 11 belegte Aussagen

Die Zahlen, um die gestritten wird

Was im Gutachten steht und worüber die Versicherung verhandelt: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Totalschaden, fiktive Abrechnung und Wertminderung.

  1. Klassischer Volvo bei einer FahrzeugbewertungWiederbeschaffungswertWas ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kostet — und warum das nicht dasselbe ist wie der Zeitwert Ihres Wagens.Stand 10 belegte Aussagen
  2. Eingedrückte Fahrzeugseite mit aufgerissenem Kotflügel und freiliegendem RadRestwertermittlungWie der Restwert im Gutachten entsteht, was der regionale Markt damit zu tun hat und wann ein nachgereichtes Gebot zählt.Stand 11 belegte Aussagen
  3. Pkw mit zerstörter Fahrzeugfront, aufgerissenem Kotflügel und eingeknicktem VorderradRestwertbörseWann ein höheres Restwertgebot gegen Sie zählt, warum es Ihre Auszahlung senkt und warum der Zeitpunkt vor oder nach dem Verkauf entscheidet.Stand 14 belegte Aussagen
  4. Pkw mit zerstörter Fahrzeugfront, aufgerissenem Kotflügel und eingeknicktem VorderradWirtschaftlicher TotalschadenDie 130-Prozent-Regel: wann Sie trotz Totalschadens reparieren lassen dürfen und was dabei zu beachten ist.Stand 10 belegte Aussagen
  5. Aufgerissenes Blech am Radlauf eines weißen Fahrzeugs mit gezackter BruchkanteFiktive AbrechnungGeld statt Reparatur: welcher Betrag Ihnen ohne Werkstattrechnung zusteht und wann die Versicherung den Restwert abziehen darf.Stand 13 belegte Aussagen
  6. Fahrer- und Beifahrerairbag eines Pkw nach dem Auslösen, Blick durch die geöffnete FahrertürNutzungsausfallWie Tagessatz und Ausfalltage berechnet werden, warum es keine feste 14-Tage-Grenze gibt und wann der Mietwagen an die Stelle der Pauschale tritt.Stand 14 belegte Aussagen
  7. Aufgerissene Seitenwand am Heck eines Pkw mit Fremdlackspuren und herausgerissener LeuchteneinheitWertminderung nach UnfallWem der Anspruch gehört, woran Sie ihn im Gutachten erkennen und wann gar keine Wertminderung entsteht.Stand 7 belegte Aussagen
  8. Streifschaden über die gesamte Türunterkante mit aufgeworfener Lackkante am SchwellerMerkantiler MinderwertDie juristische Größe dahinter: was die Rechtsprechung sagt und warum es keine Fünf-Jahres-Grenze gibt.Stand 10 belegte Aussagen

In welcher Reihenfolge Sie lesen sollten

Die Beiträge bauen aufeinander auf und folgen dem Weg, den ein Geschädigter tatsächlich geht. Am Anfang steht die Handlung: die Unfallstelle absichern, dann der geordnete Ablauf nach einem Unfall mit Polizei, Beweisen und Meldepflichten.

Danach kommt die Frage nach der Rolle: Brauchen Sie überhaupt ein Gutachten, und wer sucht den Sachverständigen aus? Das beantwortet der Beitrag dazu, ab wann sich ein Gutachten lohnt — einschließlich der Fälle, in denen ein Kostenvoranschlag genügt.

Erst am Ende geht es ums Geld. Dort liegen die fünf Beiträge zu den Werten, die in jedem Gutachten stehen und über die Höhe Ihrer Entschädigung entscheiden — vom Wiederbeschaffungswert über den Restwert bis zur Wertminderung.

Wer diese Texte schreibt

Hinter den Beiträgen steht kein Redaktionsbüro, sondern Kfz-Gutachter Ferdinand Wolf, der die Gutachten selbst erstellt. Jede Rechtsaussage ist mit Gericht, Datum und Aktenzeichen belegt, jede Fundstelle verlinkt. Wo sich etwas nicht belegen lässt, steht das ausdrücklich dabei.

Welche Gutachten wir erstellen, steht in der Übersicht der Leistungen im Überblick. Wenn Sie nur wissen wollen, welche Angaben in eine Schätzung einfließen, können Sie die Wertminderung berechnen.

Der Mensch, der Ihr Gutachten unterschreibt

Ferdinand Wolf prüft einen weißen Sportwagen während einer Fahrzeugbegutachtung

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)

Ferdinand Wolf

Kfz-Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung, selbstständig seit 2010.

Jedes Gutachten, das dieses Büro verlässt, trägt die Unterschrift des verantwortlichen Sachverständigen.

Nach einem Unfall braucht niemand eine Belehrung über Fachbegriffe, sondern jemanden, der zum Fahrzeug kommt, den Schaden aufnimmt und sagt, was zusteht. Jede Position im Gutachten lässt sich später begründen, weil sie am Fahrzeug entstanden ist.

Werdegang und Nachweise

Ihre Frage steht nicht dabei?

Rufen Sie an und schildern Sie kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, worauf es in Ihrem Fall ankommt — auch dann, wenn Sie am Ende kein Gutachten brauchen.

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Am schnellsten geht es telefonisch. Dann wissen Sie in wenigen Minuten, ob Sie ein Gutachten brauchen und was als Nächstes passiert.

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  • Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung, für Sie entstehen keine Kosten.
  • Wir kommen zum Fahrzeug: Werkstatt, Wohnadresse oder Unfallort.

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