Auto-Gutachten.net · Kfz-Sachverständiger Wolf

Wertminderung berechnen: die vier Größen

Ein repariertes Unfallauto bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies. Diese Differenz heißt merkantile Wertminderung, und nach unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht sie mit. Ihre Höhe hängt an vier Größen; welche das sind, steht hier.

Stand:

Die vier Angaben, aus denen gerechnet wird

Diese vier Werte braucht jedes der gängigen Verfahren. Halten Sie sie bereit, dann geht das Gespräch schneller. Im Gutachten stehen sie ohnehin alle. Die Auswertung machen wir am Fahrzeug: Was hier fehlt, ist nicht das Formular, sondern der Blick auf den reparierten Schaden.

  1. Fahrzeugwert

    Was wäre Ihr Fahrzeug ohne den Unfall wert gewesen?

    Der Wiederbeschaffungswert: was ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt kosten würde, mit Zustand, Laufleistung und Ausstattung. Er steht im Gutachten.

    Wiederbeschaffungswert

  2. Reparaturkosten

    Was kostet die Reparatur netto?

    Netto, also ohne Umsatzsteuer. Die Verfahren rechnen mit dem Netto-Betrag; der Bruttobetrag würde das Ergebnis verzerren.

    Reparaturkosten netto

  3. Alter

    Wann wurde das Fahrzeug erstmals zugelassen?

    Das Datum aus Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I. Alter und Laufleistung wirken über den Marktpreis: Was zählt, ist der Preis, den das Fahrzeug am Markt erzielt, und wie schwer der Schaden war.

    Erstzulassung

  4. Laufleistung

    Wie viele Kilometer stehen auf dem Tacho?

    Stand am Schadentag. Alter und Laufleistung gehen in alle Verfahren ein, werden aber unterschiedlich stark gewichtet.

    Kilometerstandkm

Ein Beispiel, bis dahin wo die Belege reichen

Alle gängigen Verfahren setzen auf derselben Summe an. Bis hierher lässt sich die Rechnung nachvollziehen; der Prozentsatz, der danach angewendet wird, stammt aus Tabellen, die wir nicht im Original einsehen konnten.

Ein Beispiel, bis dahin wo die Belege reichen
WiederbeschaffungswertAngenommener Marktwert vor dem Unfall, hier ein Rechenbeispiel, kein Fall.14.000 €
Reparaturkosten nettoOhne Umsatzsteuer, so wie die Verfahren rechnen.4.200 €
Basissumme, auf die der Prozentsatz angewendet wird18.200 €

Auf diese Summe wenden die Verfahren einen Prozentsatz an, der nach Zulassungsjahr und nach dem Verhältnis der Reparaturkosten zum Fahrzeugwert gestaffelt ist. Welcher Satz das ist, steht in Tabellen, die wir nicht im Original einsehen konnten. Deshalb endet die Rechnung hier.

Der Rechner ersetzt kein Gutachten

Gegenüber der Versicherung zählt die begründete Zahl aus dem Gutachten, nicht die Näherung.

06128 6090527

Die drei verbreitetsten Verfahren und was sie unterscheidet

Das bekannteste Verfahren stammt von Ruhkopf und Sahm. Es nimmt einen Prozentsatz aus der Summe von Wiederbeschaffungswert und Netto-Reparaturkosten, gestaffelt nach dem Zulassungsjahr und danach, wie hoch die Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert liegen.

Daneben stehen das Halbgewachs-Modell und die Marktrelevanz- und Faktorenmethode. Die neueren Verfahren beziehen zusätzlich ein, wie gefragt ein Modell am Gebrauchtwagenmarkt ist und wie schwer der Schaden war. Ein seltener Kombi mit repariertem Seitenschaden verliert anders als eine gängige Limousine mit nachlackierter Tür.

Sie kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, weil sie unterschiedlich gewichten, greifen aber alle auf dieselben vier Größen zu. Für Sie heißt das: Welches Verfahren der Sachverständige wählt, ist eine fachliche Entscheidung, die er begründen muss. Was dahintersteckt, erklärt der Ratgeber merkantiler Minderwert; die Zahl selbst entsteht im Kfz-Schadengutachten.

Stand:

Häufige Fragen zur Wertminderung

Weil wir ihn nicht belegen können. Die Tabellen der gängigen Verfahren stammen aus Fachveröffentlichungen, die uns nicht im Original vorliegen. In diesem Feld stehen Prozentsätze fast überall ohne Fundstelle, auch bei den großen Versicherern. Bei einem Sachverständigenbüro wäre das der teuerste denkbare Fehler, weil Nachprüfbarkeit unser ganzes Argument ist. Wie wir als Kfz-Gutachter arbeiten, steht auf der Startseite.

Nein, eine feste Altersgrenze gibt es im Gesetz nicht. Die verbreitete Fünf-Jahres-Grenze geht auf eine Verbandsempfehlung von 1975 und auf Versicherungstabellen zurück; sie wird im Netz oft als Rechtslage ausgegeben, ist aber keine. Entscheidend sind der Marktpreis des Fahrzeugs und der Umfang des Schadens. Alter und Laufleistung wirken nur darüber.

Ja. Der merkantile Minderwert entsteht dadurch, dass ein repariertes Unfallfahrzeug am Markt weniger einbringt als ein unfallfreies, unabhängig davon, ob Sie verkaufen. Der Anspruch besteht bei Eintritt des Schadens, nicht beim Verkauf.

Der technische Minderwert erfasst, was nach der Reparatur technisch schlechter ist als vorher. Bei fachgerechter Instandsetzung ist das oft nichts. Der merkantile Minderwert erfasst den Preisabschlag, den der Markt trotz einwandfreier Reparatur macht. Er ist der, um den bei der Regulierung gestritten wird.

Bei unverschuldetem Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers, zusammen mit den übrigen Schadenspositionen. Sie wird nicht automatisch angeboten, sie muss beziffert und begründet geltend gemacht werden. Genau dafür steht sie im Gutachten. Wenn Sie unsicher sind: Schaden melden, wir sehen uns den Fall an.

Schaden aufnehmen lassen

Am schnellsten geht es telefonisch. Dann wissen Sie in wenigen Minuten, ob Sie ein Gutachten brauchen und was als Nächstes passiert.

06128 6090527Taunusstein und Umkreis
  • Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung, für Sie entstehen keine Kosten.
  • Wir kommen zum Fahrzeug: Werkstatt, Wohnadresse oder Unfallort.

Schaden schildern

Vier Angaben genügen — den Rest klären wir am Telefon.

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Datenschutz

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