Auto-Gutachten.net · Kfz-Sachverständiger Wolf

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Sagen Sie uns, was passiert ist — wir sagen Ihnen, ob ein Gutachten nötig ist und wer es bezahlt.

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Vier Angaben genügen — den Rest klären wir am Telefon.

Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Datenschutz

  • Nach einem unverschuldeten Unfall suchen Sie den Gutachter aus, nicht die gegnerische Versicherung.
  • Wir kommen zum Fahrzeug: in die Werkstatt, an Ihre Wohnadresse oder an den Unfallort.
  • Die erste Einschätzung am Telefon ist unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ihn erteilen.
info@auto-gutachten.net
Röderweg 26, 65232 Taunusstein

Wo wir vor Ort sind

Die Begutachtung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht — in der Werkstatt, an der Wohnadresse oder am Unfallort. Die Liste zeigt, von wo aus wir anfahren.

Die Ziffer hinter dem Ort nennt die Art des Standorts:

1
Eigene Niederlassung/technische Prüfhalle mit Sachverständigenpersonal.
2
Büro mit Werkstatteinrichtung/eigene Betriebe.
3
Büro ohne Werkstatteinrichtung und/oder technische Prüfhalle.
4
Orte ohne Niederlassung und Werkstatteinrichtung, Begutachtung vor Ort durch Kooperationspartner nach telefonischer Vereinbarung.
5
Ortschaften an denen wir selbst tätig sind, indem diese, ohne Anfahrtskosten, angefahren werden und eine Schadensbegutachtung oder Bewertung durch jeweils Personal des Ing.-Büro Wolf erfolgt.

Bevor Sie anrufen

Nichts. Die erste Einschätzung am Telefon ist unverbindlich, und ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ihn ausdrücklich erteilen. Was das Gutachten selbst kostet und wer es bezahlt, hängt vom Fall ab: Nach unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflicht die Kosten, bei einer Fahrzeugbewertung ohne Unfall tragen Sie sie selbst.

In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Anfrage, telefonisch oder per E-Mail. Das ist die Rückmeldung auf Ihre Anfrage — nicht der Besichtigungstermin. Wann jemand zum Fahrzeug kommt, sagen wir Ihnen bei dieser Rückmeldung, weil es von Fahrzeugstandort und Auftragslage abhängt.

Nein. Wir kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: in die Werkstatt, an Ihre Wohnadresse oder an den Unfallort. Von wo aus wir anfahren, zeigt die Übersicht, wo wir vor Ort sind.

Fahrzeug und Kennzeichen, das Datum des Schadens, den Ort, an dem das Fahrzeug jetzt steht, und — falls ein Unfallgegner beteiligt war — dessen Versicherung und Schadennummer, sofern Sie sie schon haben. Fehlt etwas davon, rufen Sie trotzdem an; das lässt sich nachreichen.

Nach einem unverschuldeten Unfall ja. Sie beauftragen den Sachverständigen, nicht die gegnerische Versicherung — auch dann nicht, wenn diese Ihnen einen eigenen Prüfdienst anbietet. Was dabei aufgenommen wird, steht beim Kfz-Schadengutachten. Was ein Kfz-Gutachter sonst noch tut, steht auf der Startseite.

Ihr Schaden, unabhängig begutachtet.

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