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Wertminderung nach Unfall: Wem steht sie zu — und wann entsteht keine?

Der Anspruch gehört dem Eigentümer des Fahrzeugs — bei einem Leasingwagen also der Leasinggesellschaft und nicht Ihnen als Fahrer. Er entsteht, wenn das Fahrzeug erheblich beschädigt und anschließend fachgerecht repariert wurde, und wird dann von der Haftpflichtversicherung des Verursachers ersetzt. Bei einem kleinen, oberflächlichen Schaden bleibt am Markt kein Abschlag — und damit auch kein Anspruch.

Ob auch dann etwas zu ersetzen ist, wenn gar nicht repariert wird, hat der Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden. Die Entscheidungen dazu setzen durchgehend eine vollständige und ordnungsgemäße Instandsetzung voraus.

Stand:

Wem der Anspruch in welcher Lage gehört

Die Wertminderung entsteht am Fahrzeug, nicht bei dem, der es fährt. Wer sie verlangen kann, hängt deshalb daran, wem das Fahrzeug gehört.

Eigenes Fahrzeug
Wem der Anspruch zustehtIhnen als Eigentümer
Der Regelfall. Sie können den Betrag verlangen, ohne das Fahrzeug verkaufen zu müssen.
Leasingfahrzeug
Wem der Anspruch zustehtder Leasinggesellschaft
Sie ist Eigentümerin. Als Leasingnehmer können Sie den Anspruch nur unter zusätzlichen Voraussetzungen im eigenen Namen geltend machen; gezahlt wird an die Leasinggesellschaft.
Firmenfahrzeug
Wem der Anspruch zustehtdem Unternehmen als Eigentümer
Geschätzt wird auch hier auf Grundlage von Nettoverkaufspreisen, unabhängig davon, ob der Geschädigte Unternehmer ist. Welche Preise am Markt tatsächlich erzielt werden, ist damit nicht entschieden.
Teilschuld
Wem der Anspruch zustehtanteilig nach der Haftungsquote
Die Wertminderung wird gekürzt wie jede andere Schadensposition auch.

Belege

3 Quellen

Bei erheblicher Beschädigung umfasst der Anspruch gemäß § 251 Abs. 1 BGB auch den Ersatz des merkantilen Minderwerts, weil insoweit eine Herstellung gemäß § 249 BGB nicht möglich ist […]. Die Klägerin (Leasingnehmerin) ist befugt, diesen Anspruch in gewillkürter Prozessstandschaft geltend zu machen […].
BGH, Urteil vom 16.07.2024 — VI ZR 188/22, Rn. 6
Bei der Schätzung […] ist aus Rechtsgründen auf die jeweiligen Nettoverkaufspreise abzustellen. Denn unabhängig davon, ob der Geschädigte Unternehmer ist oder nicht, könnte sich die Umsatzsteuer, würde sie überhaupt anfallen, auf die Höhe des merkantilen Minderwerts nicht auswirken.
BGH, Urteil vom 16.07.2024 — VI ZR 188/22, Rn. 13
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
§ 254 Abs. 1 BGB; bei Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen ergänzt um § 17 Abs. 1 und 2 StVG

Was im Gutachten steht — und was Sie tun, wenn es fehlt

Die Wertminderung ist eine eigene Zeile im Schadengutachten, meist in der Zusammenstellung neben Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Sie steht dort als Betrag, nicht als Prozentsatz. Fehlt diese Zeile, heißt das nicht automatisch, dass keine anfällt — es kann auch bedeuten, dass die Frage nicht geprüft wurde. Fragen Sie in dem Fall nach der Begründung.

Kürzt die gegnerische Versicherung die Position, lohnt sich ein Blick auf das Argument. Wird mit Alter oder Laufleistung begründet, ist das Regulierungspraxis und keine Rechtsregel. Verbreitet ist die Grenze von fünf Jahren oder 100.000 Kilometern; in einem Urteil steht sie nicht. Weder das Alter noch der Kilometerstand schließen den Anspruch also für sich genommen aus. Woher die beiden Zahlen tatsächlich stammen, belegt unser Ratgeber merkantiler Minderwert. Verlangen Sie eine Begründung, die sich auf Ihr Fahrzeug bezieht: auf seinen Marktpreis und den Umfang des Schadens.

Auf die Höhe kommen wir hier bewusst nicht — dafür gibt es einen eigenen Weg. Welche vier Größen sie bestimmen, können Sie mit unserem Werkzeug Wertminderung berechnen nachvollziehen.

Was der Betrag konkret bedeutet

Wie sich eine Wertminderung in Zahlen auswirkt, hat der Bundesgerichtshof 2024 an einem Rechenbeispiel gezeigt. Angenommen, ein Fahrzeug hätte ohne den Unfall 15.000 Euro brutto gebracht, und der Minderwert wird auf 2.000 Euro geschätzt: Dann bringt der reparierte Wagen am Markt nur noch 13.000 Euro. Diese Differenz ist der Betrag, um den es geht.

Auf welcher Preisbasis geschätzt wird, verschiebt das Ergebnis spürbar. Im selben Beispiel verbleiben einem umsatzsteuerpflichtigen Geschädigten von den 15.000 Euro netto 12.605,04 Euro und nach dem Unfall von den 13.000 Euro netto 10.924,37 Euro — die Differenz beträgt dann 1.680,67 Euro statt 2.000 Euro. Deshalb ist bei der Schätzung auf die Nettoverkaufspreise abzustellen.

Wann gar keine Wertminderung entsteht

Voraussetzung ist eine erhebliche Beschädigung. Bei einem kleinen, oberflächlichen Schaden bleibt am Markt in der Regel kein Abschlag, und dann steht Ihnen auch nichts zu. Ebenso kann bei einem Fahrzeug mit niedrigem Marktpreis der Abschlag so gering ausfallen, dass sich eine Auseinandersetzung darüber für Sie nicht lohnt. Das sagen wir lieber vorher als hinterher.

Was ein Gutachten kostet und wer das Gutachten bezahlt, steht in einem eigenen Ratgeber. Die Aufnahme selbst übernehmen wir mit einem Kfz-Schadengutachten. Die übrigen Themen nach einem Unfall sammeln alle Ratgeber-Beiträge.

Der Mensch, der Ihr Gutachten unterschreibt

Ferdinand Wolf prüft einen weißen Sportwagen während einer Fahrzeugbegutachtung

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)

Ferdinand Wolf

Kfz-Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung, selbstständig seit 2010.

Jedes Gutachten, das dieses Büro verlässt, trägt die Unterschrift des Sachverständigen, der das Fahrzeug selbst gesehen hat.

Nach einem Unfall braucht niemand eine Belehrung über Fachbegriffe, sondern jemanden, der zum Fahrzeug kommt, den Schaden aufnimmt und sagt, was zusteht. Jede Position im Gutachten lässt sich später begründen, weil sie am Fahrzeug entstanden ist.

Werdegang und Nachweise

Häufige Fragen

Die Fragen, die nach einem reparierten Unfallschaden am häufigsten gestellt werden.

Er ist der Grund dafür. Die Wertminderung entsteht gerade deshalb, weil die Reparatur vollständig und fachgerecht ausgeführt wurde und das Fahrzeug trotzdem als Unfallwagen gilt. Der Bundesgerichtshof begründet das damit, dass bei einem großen Teil des Publikums eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Fahrzeuge besteht — verborgene Mängel lassen sich auch nach guter Reparatur nicht ausschließen. Voraussetzung ist allerdings eine erhebliche Beschädigung.

Sie wird als eigene Position der Schadensabrechnung bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend gemacht, zusammen mit den übrigen Positionen. Grundlage ist der im Gutachten ausgewiesene Betrag. Vorausgesetzt ist eine fachgerechte Reparatur; danach müssen Sie das Fahrzeug aber weder verkaufen noch einen Verkauf nachweisen, denn für die Begründung des Anspruchs kommt es nicht darauf an, welche Dispositionen Sie über das Fahrzeug treffen. Ob auch ohne Reparatur etwas zu ersetzen ist, hat der Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden. Gehört der Wagen einer Leasinggesellschaft, fließt die Zahlung an sie.

Sie wird nicht berechnet, sondern geschätzt — im Streitfall vom Gericht nach seinem Ermessen. Zur Annäherung gibt es mehrere anerkannte Rechenwege, und alle greifen auf dieselben Größen zu: Reparaturkosten, Fahrzeugwert, Alter und Laufleistung. Welche vier Angaben Sie dafür brauchen, zeigt unser Werkzeug Wertminderung berechnen. Wie die Gerichte die merkantile Wertminderung einordnen, steht in einem eigenen Ratgeber.

Eine allgemeingültige Prozentzahl gibt es nicht, und jede genannte Spanne wäre ohne Grundlage. Die Höhe hängt vom Marktpreis des Fahrzeugs, vom Umfang des Schadens und von den Reparaturkosten ab und wird im Einzelfall geschätzt. Deshalb steht im Gutachten ein Betrag und kein Prozentsatz. Ehrlich dazugesagt: Bei einem älteren Fahrzeug mit niedrigem Marktpreis kann der Betrag so klein ausfallen, dass sich ein Streit darüber nicht lohnt.

Fehlt die Wertminderung in Ihrem Gutachten?

Wir sagen Ihnen am Telefon, ob sich die Frage bei Ihrem Fahrzeug überhaupt stellt. Das Gespräch ist unverbindlich und kostenlos.

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