Auto-Gutachten.net · Kfz-Sachverständiger Wolf

Wiederbeschaffungswert beim Auto: Was kostet ein gleichwertiger Ersatz?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie am Gebrauchtwagenmarkt aufwenden müssten, um bei einem seriösen Händler ein Fahrzeug zu erwerben, das Ihrem entspricht. Er ist damit ein Kaufpreis und kein Verkaufserlös — und liegt deshalb in aller Regel über dem Betrag, den Sie für Ihren Wagen selbst bekommen hätten.

Maßgeblich ist die wirtschaftliche Gleichwertigkeit nach objektiven Maßstäben, nicht der Wert, den Sie Ihrem Fahrzeug persönlich beimessen. Ausstattungsmerkmale zählen nur, soweit sie am Markt objektiv werterhöhend wirken.

Stand:

Drei Werte, die ständig verwechselt werden

Alle drei stehen in einem Schadengutachten, und alle drei beschreiben etwas anderes. Wer sie vertauscht, rechnet mit der falschen Bezugsgröße.

Wiederbeschaffungswert
Was sie beschreibtKaufpreis beim seriösen Händler
Was ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt kosten würde. Die maßgebliche Bezugsgröße der Schadensberechnung.
Zeitwert oder Veräußerungswert
Was sie beschreibtVerkaufserlös des unbeschädigten Fahrzeugs
Was Sie beim Verkauf Ihres Wagens erzielt hätten. Für die Schadensberechnung ausdrücklich nicht maßgeblich. Dass er meist niedriger liegt, erklärt sich mit der fehlenden Händlerspanne — eine Einordnung aus der Praxis, keine Aussage des Gerichts.
Restwert
Was sie beschreibtErlös des beschädigten Fahrzeugs
Was Ihr Wagen im Unfallzustand noch einbringt. Er wird abgezogen, nicht hinzugerechnet.
Wiederbeschaffungsaufwand
Was sie beschreibtWiederbeschaffungswert minus Restwert
Der Betrag, der bei einer Abrechnung auf Ersatzbeschaffungsbasis übrig bleibt.

Belege

3 Quellen

Maßgebliche Bezugsgröße der Schadensberechnung ist mithin der Wiederbeschaffungswert. Dies ist der nach den Verhältnissen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ermittelnde Preis eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, den der Geschädigte aufwenden muss, um von einem seriösen Händler einen dem Unfallfahrzeug entsprechenden Ersatzwagen zu erwerben.
BGH, Urteil vom 23.05.2017 — VI ZR 9/17, Rn. 8
Maßgebend ist […] weder der Abschreibungswert noch der Preis, den der Geschädigte beim Verkauf des Unfallfahrzeugs in unbeschädigtem Zustand erzielt hätte (Zeit- oder Veräußerungswert), sondern der — bei Fehlen eines funktionierenden Marktes unter Umständen höhere — Preis, den der Geschädigte beim Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs aufwenden müsste.
BGH, Urteil vom 23.05.2017 — VI ZR 9/17, Rn. 9
Entscheidet sich der Geschädigte […] für eine Abrechnung auf Gutachtenbasis in Höhe der Kosten einer fiktiven Ersatzbeschaffung, bemisst sich sein Ersatzanspruch nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats auf den Wiederbeschaffungsaufwand, d.h. auf die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens in unbeschädigtem Zustand und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs.
BGH, Urteil vom 23.05.2017 — VI ZR 9/17, Rn. 8

Wie der Wert entsteht — und was von ihm abgezogen wird

Der Ausgangspunkt ist eine Marktbeobachtung, keine Formel. Der Sachverständige sucht am Gebrauchtwagenmarkt Fahrzeuge, die Ihrem in Modell, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung und Zustand entsprechen, und leitet daraus den Preis ab, den Sie für einen Ersatz aufwenden müssten. Entscheidend ist dabei nicht, was Ihnen Ihr Fahrzeug wert war, sondern was der Markt objektiv verlangt.

Das erklärt auch, warum Sonderausstattung nicht automatisch zählt. Sie wirkt sich nur aus, soweit sie am Markt objektiv werterhöhend ist. Umgekehrt kann ein Fahrzeug teurer sein als der reine Rechenwert, wenn es für Ihre Nutzung eine bestimmte Funktion erfüllen muss und dafür kein funktionierender Markt existiert.

Wer den Sachverständigen beauftragt, entscheiden nach einem unverschuldeten Unfall Sie — nicht die gegnerische Versicherung. Der Hintergrund ist die Ersetzungsbefugnis aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB: Sie können statt der Herstellung den dafür erforderlichen Geldbetrag verlangen und sind weder verpflichtet, reparieren zu lassen, noch tatsächlich ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Den Wert hält am Ende ein Wertgutachten fest. Sie machen Ihren Anspruch dabei direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Verursachers geltend — anders als bei einem Kaskoschaden, wo Ihr eigener Vertrag mit Selbstbeteiligung und Bedingungen gilt.

Steckt Umsatzsteuer im Wiederbeschaffungswert?

In der Regel ja, und zwar in unterschiedlicher Höhe. Ein Gebrauchtwagen kann regelbesteuert verkauft werden, dann sind 19 Prozent enthalten und ausweisbar. Er kann differenzbesteuert verkauft werden, dann wird nur die Handelsspanne besteuert. Und er kann von privat kommen, dann fällt gar keine an. Welche Variante für ein Fahrzeug wie Ihres typisch ist, gehört in das Gutachten.

Verbreitet ist die Angabe, bei differenzbesteuerten Fahrzeugen seien pauschal 2,4 Prozent herauszurechnen. Einen solchen Satz gibt es nicht: § 25a UStG bemisst den Umsatz nach dem Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt, und nennt keinen Prozentwert. Wie viel Steuer tatsächlich enthalten ist, hängt damit von der Handelsspanne des jeweiligen Verkaufs ab und wird im Einzelfall festgestellt. Praktisch wird die Steuer ohnehin nur dann erstattet, wenn sie wirklich angefallen ist — rechnen Sie ohne Reparatur- oder Kaufnachweis ab, bleibt sie außen vor.

Fiktiv oder konkret — mischen geht nicht

Daraus folgt nicht, dass Sie die Steuer bekommen, sobald Sie ein Ersatzfahrzeug kaufen. Wer auf Gutachtenbasis abrechnet, bleibt bei dieser Abrechnungsart: Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass die bei einer Ersatzbeschaffung angefallene Umsatzsteuer dann nicht ersatzfähig ist, auch nicht in Höhe des im Gutachten zugrunde gelegten Anteils. Eine Kombination von fiktiver und konkreter Abrechnung ist insoweit unzulässig.

Der entschiedene Fall zeigt zugleich, wie unterschiedlich der Steueranteil ausfällt. Dort standen einem Brutto-Wiederbeschaffungswert von 22.350 Euro ein Restwert von 8.000 Euro und ein Ersatzfahrzeug für 14.500 Euro einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer gegenüber. Tatsächlich angefallen waren 2.315,12 Euro Umsatzsteuer; der im Gutachten ausgewiesene Anteil betrug dagegen 438,24 Euro bei einer Differenzbesteuerung von 2 Prozent und 755,80 Euro bei 3,5 Prozent. Dieselbe Position, drei verschiedene Beträge — deshalb ist die Besteuerungsart im Gutachten anzugeben und nicht zu schätzen.

Die Zahl, die zugleich eine Frist ist

Ein Gutachten nennt nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern auch die Wiederbeschaffungsdauer: die Zeit, die Sie realistisch brauchen, um ein solches Fahrzeug zu finden und zu kaufen. An ihr hängt Geld, denn sie bestimmt mit, wie lange Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zusteht.

Der Anspruch besteht dabei nicht nur für die Wiederbeschaffungsdauer selbst. Nach der Rechtsprechung umfasst die erforderliche Ausfallzeit zusätzlich die Zeit für die Schadensfeststellung und gegebenenfalls eine angemessene Überlegungszeit. Fehlt die Dauer im Gutachten, fehlt Ihnen die Grundlage, um diese Tage zu belegen. Die übrigen Werte im Gutachten erklären alle Ratgeber-Beiträge.

Der Mensch, der Ihr Gutachten unterschreibt

Ferdinand Wolf prüft einen weißen Sportwagen während einer Fahrzeugbegutachtung

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)

Ferdinand Wolf

Kfz-Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung, selbstständig seit 2010.

Jedes Gutachten, das dieses Büro verlässt, trägt die Unterschrift des Sachverständigen, der das Fahrzeug selbst gesehen hat.

Nach einem Unfall braucht niemand eine Belehrung über Fachbegriffe, sondern jemanden, der zum Fahrzeug kommt, den Schaden aufnimmt und sagt, was zusteht. Jede Position im Gutachten lässt sich später begründen, weil sie am Fahrzeug entstanden ist.

Werdegang und Nachweise

Häufige Fragen

Die Fragen, die zum Wiederbeschaffungswert am häufigsten gestellt werden.

Er wird nicht berechnet, sondern am Markt ermittelt. Der Sachverständige sucht vergleichbare Fahrzeuge — gleiches Modell, ähnliches Baujahr, ähnliche Laufleistung, vergleichbarer Zustand und vergleichbare Ausstattung — und leitet daraus den Preis ab, den Sie bei einem seriösen Händler für einen Ersatz aufwenden müssten. Maßgeblich ist dabei die wirtschaftliche Gleichwertigkeit nach objektiven Maßstäben. Eine Formel oder ein pauschaler Abschlag pro Jahr führt zu keinem tragfähigen Ergebnis.

Nein, und der Unterschied kostet Geld. Der Zeitwert ist der Preis, den Sie beim Verkauf Ihres unbeschädigten Fahrzeugs erzielt hätten. Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie beim Kauf eines gleichwertigen Fahrzeugs aufwenden müssten. Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich festgehalten, dass für die Schadensberechnung weder der Abschreibungswert noch der Zeit- oder Veräußerungswert maßgebend ist, sondern der Kaufpreis. Dass der Wiederbeschaffungswert in der Praxis darüber liegt, erklärt sich mit der Handelsspanne beim Händlerkauf; entschieden hat das Gericht diese Frage nicht.

Ja, das ist die sogenannte fiktive Abrechnung: Sie lassen sich den im Gutachten ermittelten Betrag auszahlen, ohne einen Ersatzkauf nachzuweisen. Zwei Einschränkungen gehören dazu. Die Umsatzsteuer wird nur ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist — ohne Kauf bleibt sie außen vor. Und wenn Sie das beschädigte Fahrzeug verkaufen, wird der Restwert abgezogen; Sie erhalten dann den Wiederbeschaffungsaufwand.

Er ist die Vergleichsgröße, an der sich entscheidet, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: Liegen die Bruttoreparaturkosten darüber, rechnet sich die Reparatur rechnerisch nicht mehr. Verzichten müssen Sie deshalb nicht automatisch auf die Reparatur: Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Kosten oberhalb dieses Wertes erstattungsfähig. Wo die Grenze liegt und welche Bedingungen dafür gelten, steht mit den Fundstellen im Ratgeber zum Totalschaden.

Das lässt sich seriös nicht pauschal beantworten, und jede Prozentzahl dazu wäre geraten. Bei einem zehn Jahre alten Fahrzeug entscheiden Modell und Marktlage stärker über den Wert als das Alter: Ein gefragtes Modell mit niedriger Laufleistung und lückenloser Historie kann ein Vielfaches eines gleichaltrigen Fahrzeugs mit hoher Laufleistung bringen. Ehrlich dazugesagt: Wenn Ihr Fahrzeug einen geringen Marktpreis hat und der Schaden klein ist, kann sich ein umfangreiches Gutachten für Sie nicht lohnen — rufen Sie in dem Fall lieber kurz an, bevor Sie eines beauftragen.

Unsicher, ob der angesetzte Wert Ihrem Fahrzeug entspricht?

Wir ermitteln den Wiederbeschaffungswert am Markt und halten die Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten fest. Rufen Sie an, das Gespräch ist unverbindlich und kostenlos.

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