Ratgeber zum Kfz-Schaden
Nach einem unverschuldeten Unfall entscheiden sich die meisten Fragen in den ersten zwei Wochen — und fast immer geht es am Ende um eine Zahl, die jemand anderes ermittelt hat. Diese neun Beiträge erklären, wie diese Zahlen zustande kommen und worauf Sie einen Anspruch haben.
Stand:
Neun Ratgeber, vom Unfallort bis zur Abrechnung
Die ersten drei beschreiben, was zu tun ist. Die übrigen erklären die Zahlen, um die danach gestritten wird.
Unfallstelle absichern
Die ersten Minuten: Warnblinker, Weste, Warndreieck — und die sieben Fehler, die dabei am häufigsten passieren.
Zum RatgeberWas tun nach einem Autounfall
Der Ablauf danach: Wen Sie rufen, was Sie dokumentieren und welche Angaben Sie am Unfallort machen müssen.
Zum RatgeberWann brauche ich einen Kfz-Gutachter?
Ab wann sich ein Gutachten lohnt und wann ein Kostenvoranschlag genügt. Mit den Fristen, die dabei laufen.
Zum RatgeberWas ein Kfz-Gutachter kostet
Wer das Gutachten bezahlt, wie das Honorar entsteht und was passiert, wenn die Versicherung kürzt.
Zum RatgeberWiederbeschaffungswert
Was ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kostet — und warum das nicht dasselbe ist wie der Zeitwert Ihres Wagens.
Zum RatgeberRestwertermittlung
Wie der Restwert im Gutachten entsteht, was der regionale Markt damit zu tun hat und wann ein nachgereichtes Gebot zählt.
Zum RatgeberWirtschaftlicher Totalschaden
Die 130-Prozent-Regel: wann Sie trotz Totalschadens reparieren lassen dürfen und was dabei zu beachten ist.
Zum RatgeberWertminderung nach Unfall
Wem der Anspruch gehört, woran Sie ihn im Gutachten erkennen und wann gar keine Wertminderung entsteht.
Zum RatgeberMerkantiler Minderwert
Die juristische Größe dahinter: was die Rechtsprechung sagt und warum es keine Fünf-Jahres-Grenze gibt.
Zum Ratgeber
In welcher Reihenfolge Sie lesen sollten
Die Beiträge bauen aufeinander auf und folgen dem Weg, den ein Geschädigter tatsächlich geht. Am Anfang steht die Handlung: die Unfallstelle absichern, dann der geordnete Ablauf nach einem Unfall mit Polizei, Beweisen und Meldepflichten.
Danach kommt die Frage nach der Rolle: Brauchen Sie überhaupt ein Gutachten, und wer sucht den Sachverständigen aus? Das beantwortet der Beitrag dazu, ab wann sich ein Gutachten lohnt — einschließlich der Fälle, in denen ein Kostenvoranschlag genügt.
Erst am Ende geht es ums Geld. Dort liegen die fünf Beiträge zu den Werten, die in jedem Gutachten stehen und über die Höhe Ihrer Entschädigung entscheiden — vom Wiederbeschaffungswert über den Restwert bis zur Wertminderung.
Wer diese Texte schreibt
Hinter den Beiträgen steht kein Redaktionsbüro, sondern Kfz-Gutachter Ferdinand Wolf, der die Gutachten selbst erstellt. Jede Rechtsaussage ist mit Gericht, Datum und Aktenzeichen belegt, jede Fundstelle verlinkt. Wo sich etwas nicht belegen lässt, steht das ausdrücklich dabei.
Welche Gutachten wir erstellen, steht in der Übersicht der Leistungen im Überblick. Wenn Sie nur wissen wollen, welche Angaben in eine Schätzung einfließen, können Sie die Wertminderung berechnen.
Der Mensch, der Ihr Gutachten unterschreibt

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Ferdinand Wolf
Kfz-Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung, selbstständig seit 2010.
Jedes Gutachten, das dieses Büro verlässt, trägt die Unterschrift des Sachverständigen, der das Fahrzeug selbst gesehen hat.
Nach einem Unfall braucht niemand eine Belehrung über Fachbegriffe, sondern jemanden, der zum Fahrzeug kommt, den Schaden aufnimmt und sagt, was zusteht. Jede Position im Gutachten lässt sich später begründen, weil sie am Fahrzeug entstanden ist.
Werdegang und NachweiseIhre Frage steht nicht dabei?
Rufen Sie an und schildern Sie kurz, was passiert ist. Wir sagen Ihnen, worauf es in Ihrem Fall ankommt — auch dann, wenn Sie am Ende kein Gutachten brauchen.
Schaden aufnehmen lassen
Am schnellsten geht es telefonisch. Dann wissen Sie in wenigen Minuten, ob Sie ein Gutachten brauchen und was als Nächstes passiert.
06128 6090527Taunusstein und Umkreis- Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung, für Sie entstehen keine Kosten.
- Wir kommen zum Fahrzeug: Werkstatt, Wohnadresse oder Unfallort.
Schaden schildern
Vier Angaben genügen — den Rest klären wir am Telefon.
