Restwertermittlung

Ihr Fahrzeug hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten und Sie benötigen objektive Restwertangebote?

Unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren wie Fahrzeugalter, Ausstattung, Laufleistung, Pflegezustand und der vorliegende Schäden ermitteln wir einen BGH-konformen Restwert. Auf Wunsch erhalten Sie alle Angebote aufgelistet.

Unsere Gutachten

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Restwertermittlung Ihres Autos – Wofür und wie?

Der Restwert ist sehr eng mit dem Begriff des wirtschaftlichen Totalschadens verbunden. Umgangssprachlich bezeichnet er den materiellen Wert, den das Fahrzeug nach dem Schadensereignis noch hat. Vorausgesetzt, es wurde noch nicht repariert. In den meisten Fällen geht es nur um den Sachwert des Fahrzeugs oder Teile, die sich gut verkaufen lassen.

Wann benötigt man eine Restwertermittlung?

Der Restwert ist abzurufen, wenn die Schadenssumme 70 % des Wiederbeschaffungswertes übersteigt. Die Rede ist von einer Grenze von 70 %. Bei einem Totalschaden müssen Sie zwangsläufig einen Restwert ermitteln. Es ist für die Anpassung erforderlich

Wie wird der Restwert im Gutachten ermittelt?

Die Ermittlung des Restwertes beschränkt sich im Wesentlichen darauf, dass der Autogutachter bei seriösen Käufern Informationen darüber einholt, wie viel ihnen das beschädigte Fahrzeug wert ist. Um das herauszufinden, erhält der Experte Zugang zu regionalen Käufern oder zur sogenannten Restwertbörse. Er präsentiert dem Käufer das Fahrzeug mit dem umfangreichen Schaden und Fotos. Sie bieten jetzt den Kaufpreis des beschädigten Fahrzeugs an.

Aus allen Angeboten und unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten ist das höchste Angebot der Restwert zur Bewertung. Der BGH hat bereits zweimal erklärt, dass nur Angebote von seriösen Händlern im Umkreis von 100 Kilometern bei der Restwertermittlung berücksichtigt werden können. Wenn der Restwert des betroffenen Fahrzeugs bekannt ist, ist es vorteilhaft, das Auto sofort zum Restwert zu verkaufen. Dadurch werden die Kosten für das Parken des Autos vermieden.

Infos zum Restwert im Überblick:

  • Als Geschädigter können Sie Ihr Fahrzeug direkt nach dem Unfall mit dem höchsten Restwert verkaufen.
  • Sie müssen nicht abwarten, ob die Versicherung Ihnen ein Angebot mit höherem Restwert macht.
  • Sie können Ihr Fahrzeug zu einem festen Restwert an jedermann verkaufen.
  • Wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung ein Angebot mit höherem Restwert unterbreitet und Sie das Fahrzeug noch nicht verkauft haben, müssen Sie als Geschädigter dieses Angebot annehmen. Zum sachkundig ermittelten Restwert können Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr verkaufen.
  • Wenn Sie Ihr Fahrzeug in unrepariertem Zustand zum Restwert verkaufen, erlischt Ihr Anspruch auf Erstattung der fiktiven Reparaturkosten.