Motorradgutachten
Für Krafträder gilt dieselbe Rechtslage wie für Autos: Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflicht des Verursachers das Gutachten, und den Sachverständigen wählen Sie selbst.
06128 6090527
- Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht
- 0 €Ihr Anteil am Gutachten
- Wir kommen zum Fahrzeug: Werkstatt, Wohnadresse oder Unfallort
- 39 Standortein Hessen, Rheinland-Pfalz, Süddeutschland, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Norddeutschland und Ostdeutschland
- Kfz-Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung
- seit 2010Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) · DESAG-geprüft
- Meistbewertete Google-Profile unserer Standorte
- TaunussteinKFZ Ingenieurbüro Wolf Taunusstein4,932 Bewertungen
- DarmstadtKFZ Ingenieurbüro Wolf Darmstadt5,012 Bewertungen
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Was am Kraftrad geprüft wird
Was sich vom Auto unterscheidet, ist die Liste der Bauteile, an denen ein Sturz ansetzt. Der Ablauf dagegen ist derselbe.

Worauf wir sehen
- Rahmen und Gabel: Beides kann sich bei einem Aufprall verziehen, ohne dass außen viel zu sehen ist. Ob das der Fall ist, entscheidet über Reparatur oder Totalschaden.
- Anbauteile, die bei einem Sturz als erste brechen: Spiegel, Hebel, Blinker, Verkleidungsteile, Fußrasten.
- Federbein, Lenkkopflager und Räder auf Schlag und Verzug.
- Beschädigte Schutzkleidung, wenn Sie sie uns vorlegen. Bei der Schadenaufnahme wird sie leicht übersehen.
- Die merkantile Wertminderung, denn auch ein sauber repariertes Motorrad bringt als Unfallfahrzeug weniger.
Wofür Sie uns nicht brauchen
- Für die Einzelabnahme nach § 21 StVZO, mit der Umbauten eingetragen werden. Im Alltag heißt sie „Vollgutachten“. Das ist eine andere Prüfung mit eigenem Erlaubnisvorbehalt; wir führen sie nicht durch.
- Für ein Wertgutachten ohne Unfall, etwa vor dem Verkauf. Das läuft über die Fahrzeugbewertung, und dort zahlt kein Schädiger, sondern Sie.
- Für ein Motorrad, das die Voraussetzungen eines Oldtimers erfüllt und als Liebhaberstück bewertet werden soll: Dafür gilt das Wertgutachten für Oldtimer, wo auch steht, was dafür verlangt wird.
- Ist der Ablauf Ihre eigentliche Frage, also wer zahlt, wer aussucht und was im Gutachten steht, finden Sie das ausführlich beim Schadengutachten. Für Krafträder gilt es unverändert.
- Welches Gutachten zu welchem Fall gehört, zeigt die Übersicht über alle Gutachten-Arten.
Belege
1 Quelle
- Ist die Betriebserlaubnis erloschen, wird sie auf Antrag neu erteilt; dem Antrag ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines benannten Technischen Dienstes beizufügen.
- § 21 Abs. 1 StVZO
Was ein Gutachten kostet und wer es zahlt
Die häufigste Frage nach einem Unfall ist nicht, was ein Gutachten leistet, sondern was es kostet. Die Antwort hängt an einer einzigen Sache: wer den Unfall verursacht hat.
- Unverschuldeter Unfall
- Wert0 €
- Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners trägt die Gutachterkosten als Teil des Schadens.
- Wer den Gutachter aussucht
- WertSie
- Nicht die gegnerische Versicherung. Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen.
- Bei Teilschuld
- Wertanteilig
- Bei 50 % Mithaftung übernimmt die Gegenseite die Hälfte der Kosten, den Rest tragen Sie.
- Kleinschaden unterhalb der Bagatellgrenze
- WertKostenvoranschlag
- Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Bei einem Schaden von mehr als 715,81 € hat der BGH es nicht beanstandet, dass die Vorinstanz ein Gutachten für erforderlich hielt; bei deutlich kleineren Schäden genügt meist ein Kostenvoranschlag.
- Gutachter rechnet zu hoch ab
- Wertmeist nicht Ihr Risiko
- Haben Sie den Gutachter selbst beauftragt, trägt die gegnerische Versicherung auch überhöhte Positionen, soweit sie für Sie nicht erkennbar überhöht waren. Ein prüfender Blick auf die Rechnung wird erwartet.
- Wertgutachten ohne Unfall
- WertSie als Auftraggeber
- Bei Kauf, Verkauf, Oldtimer-Bewertung oder Leasingrückgabe gibt es keinen Schädiger, der zahlt.
Stand:
Belege
4 Quellen
- Der Geschädigte ist grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen.
- BGH, Urteil vom 12.03.2024, Az. VI ZR 280/22, wiedergegeben in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 086/2024
- Statt der Herstellung kann der Geschädigte den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Daran misst sich, welche Gutachterkosten erstattungsfähig sind.
- § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
- Bei einem Schaden von mehr als 715,81 € hat der Bundesgerichtshof es nicht beanstandet, dass die Vorinstanz ein Gutachten für erforderlich hielt; der Betrag liegt nach allgemeiner Meinung im Bereich der Bagatellgrenze.
- BGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. VI ZR 365/03, Gründe II 5 c (der amtliche Abdruck führt keine Randnummern)
- Berechnet der selbst beauftragte Gutachter zu viel, trägt dieses Risiko die gegnerische Versicherung.
- BGH, Urteil vom 12.03.2024, Az. VI ZR 280/22, wiedergegeben in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 086/2024
Was passiert, wenn Sie anrufen
Fünf Schritte, von denen zwei bei Ihnen liegen. Den Rest übernehmen wir.
Das machen Sie
Sie rufen an
Wir klären in wenigen Minuten, ob Sie überhaupt ein Gutachten brauchen. Bei einem Bagatellschaden sagen wir Ihnen das, auch wenn wir daran nichts verdienen.
Das machen wir
Wir kommen zum Fahrzeug
In der Werkstatt, bei Ihnen zu Hause oder am Unfallort, auch wenn das Fahrzeug nicht mehr fährt.
Das machen wir
Wir messen und dokumentieren
Schadenumfang, Schichtdicke, Vorschäden, Fotos. Hinter jeder Position im Gutachten steht ein Messwert oder eine Aufnahme.
Das machen wir
Sie bekommen das Gutachten
Mit Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie der Dauer des Nutzungsausfalls.
Das machen Sie
Sie reichen es ein
Bei der gegnerischen Versicherung oder über Ihren Anwalt. Bei unverschuldetem Unfall rechnen wir direkt mit der Gegenseite ab.
Sturz oder Unfall mit dem Motorrad?
Rufen Sie an, bevor Sie reparieren lassen. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten für Ihren Schaden lohnt. Das Telefonat ist unverbindlich und kostenlos.
Häufige Fragen
Die Fragen, die zum Motorradgutachten am häufigsten gestellt werden.
Nach einem unverschuldeten Unfall für Sie nichts: Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Gutachterkosten als Teil des Schadens, so wie beim Auto. Bei Teilschuld wird anteilig geteilt. Bei einem sehr kleinen Schaden kann ein Kostenvoranschlag genügen; was das für Ihren Fall heißt, sagen wir Ihnen vorab am Telefon.
„Vollgutachten“ meint im Alltag die Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Damit werden Umbauten in die Papiere eingetragen. Das ist eine Prüfung der Betriebserlaubnis, kein Schadengutachten, und sie hat einen eigenen Erlaubnisvorbehalt. Wir erstellen das Gutachten nach einem Unfall: Was ist beschädigt, was kostet die Reparatur, was bleibt an Wertverlust.
Sobald der Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht. Eine gesetzliche Grenze dafür gibt es nicht, doch bei einem Schaden von mehr als 715,81 € hat der Bundesgerichtshof es nicht beanstandet, dass die Vorinstanz ein Gutachten für erforderlich hielt. Beim Motorrad kommt hinzu, dass sich Schäden an Rahmen und Gabel der Sichtprüfung entziehen können. Der Betrag auf der Rechnung sagt hier weniger über den wirklichen Umfang aus als beim Auto.
Der Mensch, der Ihr Gutachten unterschreibt

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Ferdinand Wolf
Kfz-Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung, selbstständig seit 2010.
Jedes Gutachten, das dieses Büro verlässt, trägt die Unterschrift des Sachverständigen, der das Fahrzeug selbst gesehen hat.
Nach einem Unfall braucht niemand eine Belehrung über Fachbegriffe, sondern jemanden, der zum Fahrzeug kommt, den Schaden aufnimmt und sagt, was zusteht. Jede Position im Gutachten lässt sich später begründen, weil sie am Fahrzeug entstanden ist.
Werdegang und NachweiseSchaden aufnehmen lassen
Am schnellsten geht es telefonisch. Dann wissen Sie in wenigen Minuten, ob Sie ein Gutachten brauchen und was als Nächstes passiert.
06128 6090527Taunusstein und Umkreis- Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung, für Sie entstehen keine Kosten.
- Wir kommen zum Fahrzeug: Werkstatt, Wohnadresse oder Unfallort.
Schaden schildern
Vier Angaben genügen — den Rest klären wir am Telefon.
