Sonstige Schadenspositionen
Neben den KFZ-Schadenspositionen können auch noch weitere Schadensarten geltend gemacht werden. Anbei eine Liste weiterer Kosten, die Sie als Geschädigter geltend machen können.
Hierbei ergeben sich allerdings einige Besonderheiten, wie bspw. bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. An der Stelle können grundsätzlich nur die Netto Schadensbeträge geltend gemacht werden. Auch bei den Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall gelten andere Regeln, da hier nur sogenannte Vorhaltekosten gelten gemacht werden können.
Auch ergeben sich andere Vorgehensweisen bei Auslandsunfällen. Es ist immer entscheidend in welchem Land das Unfallereignis geschehen ist. Denn es gilt immer die sogenannte Länderhoheit und die unterscheiden sich von Land zu Land.
- Ab-/Anmeldekosten
- Abschleppkosten
- Achsvermessungskosten
- Anwaltskosten
- Eigenanteil
- Einkommensnachteilen
- Entgangener Gewinn
- Entsorgungskosten
- Erwerbsschaden
- Fahrtkosten
- Finanzierungskosten
- Gutachterkosten
- Haushaltsführungsschaden
- Krankenbehandlung
- Kreditkosten
- Merkantiler Minderwert
- Mietwagenkosten
- Neuwagenentschädigung
- Nutzungsausfall
- Prämiennachteile
- Reparaturkosten
- Richtbankkosten
- Rückstufungsschaden
- Schmerzensgeld
- Telefon-/Portokosten
- Überführungskosten
- Umbaukosten
- Umlackierungskosten
- Ummeldekosten
- Umrüstkosten
- Unterhaltsschaden
- Verbringungskosten
- Verdienstausfall
- Verschrottungskosten
- Vorhaltekosten
- Wiederbeschaffungsaufwand
- Zinsen
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