Sachverständigenkosten
Wir von Autogutachten können nur wärmstens empfehlen Ihren eigenen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständigen zu beauftragen.
Die Sachverständigenkosten bei einem unverschuldeten Unfallereignis werden immer von der gegnerischen Versicherung getragen.
Bei sogenannten Bagatellschäden (bis 750 Euro) können Kürzungen vorgenommen werden.
Sie haben weitere Fragen rund um das Thema KFZ-Gutachten, die Ihnen an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnten?
Kontaktieren Sie ganz einfach Ihren KFZ-Sachverständigen von Auto Gutachten für weitere Informationen! Unsere KFZ-Gutachter stehen Ihnen bei allen aufkommenden Fragen mit Rat und Tat zur Seite.