Oldtimergutachten und Wertermittlung
Was Ihr Oldtimer wert ist, ermitteln wir für die Versicherung, für den Verkauf oder für die Erbauseinandersetzung. Anders als nach einem Unfall trägt die Kosten hier der Auftraggeber: Es gibt keinen Schädiger.
06128 6090527
- Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Haftpflicht
- 0 €Ihr Anteil am Gutachten
- Wir kommen zum Fahrzeug: Werkstatt, Wohnadresse oder Unfallort
- 39 Standortein Hessen, Rheinland-Pfalz, Süddeutschland, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Norddeutschland und Ostdeutschland
- Kfz-Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung
- seit 2010Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) · DESAG-geprüft
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Was im Wertgutachten steht und was es nicht ist
Ein Oldtimer-Wertgutachten beantwortet eine Frage: Was ist dieses Fahrzeug in diesem Zustand am Markt wert? Alles darin dient diesem Zweck.

Was drinsteht
- Der Zustand, bewertet nach der fünfstufigen Skala von Note 1 (makellos) bis Note 5 (restaurierungsbedürftig). Sie stammt nicht aus einem Gesetz, sondern ist eine Marktkonvention. Gerichte behandeln sie inzwischen als allgemein bekannt.
- Die Originalität: Entspricht das Fahrzeug dem Auslieferungszustand, und was wurde wann verändert?
- Der Marktwert und, wenn Sie ihn brauchen, der Wiederbeschaffungswert für die Versicherung.
- Eine Fotodokumentation, die den Zustand zum Stichtag festhält.
- Die Fahrzeughistorie, soweit sie belegt ist: Vorbesitzer, Restaurierungen, Belege.
Wofür Sie es nicht brauchen
- Für das H-Kennzeichen brauchen Sie kein Wertgutachten. Die Begutachtung nach § 23 StVZO prüft den Erhaltungszustand, nicht den Wert, und sie kommt ohne Zustandsnote aus.
- Die H-Begutachtung selbst dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure erstellen. Wir erklären Ihnen, was dort geprüft wird, führen sie aber nicht durch.
- Nach einem Unfallschaden brauchen Sie ein Schadengutachten. Dort geht es um den Schaden und darum, wer ihn zahlt.
- Für eine grobe Orientierung vor dem Kauf genügt oft ein Blick in die Marktübersichten. Ein Gutachten lohnt sich, wenn jemand anderes die Zahl akzeptieren soll: Versicherung, Käufer, Nachlassgericht.
- Sind Sie unsicher, welche Art von Gutachten Ihr Fall verlangt, stehen die Leistungen im Überblick.
Belege
2 Quellen
- Ein Fahrzeug gilt als Oldtimer, wenn es zum Zeitpunkt seiner Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in gutem Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dient.
- § 2 Nr. 22 FZV
- Das Gutachten für das Oldtimerkennzeichen dürfen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie Prüfingenieure erstellen.
- § 23 Satz 1 StVZO
Wertgutachten oder H-Gutachten: Welches brauchen Sie?
Beide heißen im Alltag „Oldtimergutachten“, und sie werden regelmäßig verwechselt. Sie haben verschiedene Zwecke, verschiedene Prüfinhalte und verschiedene Ersteller.
| Merkmal | Wertgutachtendas machen wir | Begutachtung nach § 23 StVZOfürs H-Kennzeichen |
|---|---|---|
| Wozu | Wertgutachten: Versicherung, Verkauf, Erbauseinandersetzung, Zugewinn: überall dort, wo jemand anderes den Wert akzeptieren soll. | Begutachtung nach § 23 StVZO: Zuteilung des Oldtimerkennzeichens durch die Zulassungsbehörde. |
| Was geprüft wird | Wertgutachten: Zustand, Originalität und Historie, daraus der Marktwert. | Begutachtung nach § 23 StVZO: Ob das Fahrzeug erhaltenswert ist und dem Zustand bei Auslieferung entspricht. Der Wert spielt keine Rolle. |
| Zustandsnote | Wertgutachten: Ja, sie ist der Kern der Bewertung. | Begutachtung nach § 23 StVZO: Nein. Seit dem 1. November 2011 ist eine Werteskala dafür ausdrücklich unerheblich. |
| Wer es erstellen darf | Wertgutachten: Ein Kfz-Sachverständiger; eine amtliche Anerkennung schreibt das Gesetz dafür nicht vor. | Begutachtung nach § 23 StVZO: Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure. |
| Was am Ende dasteht | Wertgutachten: Ein Wert in Euro, hergeleitet und belegt. | Begutachtung nach § 23 StVZO: Ein Ja oder Nein. Das amtliche Muster kennt kein Wertfeld. |
Belege
7 Quellen
- „Neu ist, dass auf eine Bewertungsskala aus Gründen der Vereinfachung zukünftig verzichtet wird. Eine Werteskala ist für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichen unerheblich. Das positiv abgeschlossene Gutachten ist für die Zulassungsbehörde ausreichend.“
- Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO, Verkehrsblatt Amtlicher Teil, Heft 7–2011, S. 258 (gültig seit 1.11.2011)
- Bei der Oldtimerzulassung wird nicht speziell auf Zustandsnoten, sondern allgemein auf den Erhaltungszustand abgestellt.
- BGH, Urteil vom 23.07.2025 — VIII ZR 240/24, Rn 33 (Zählung nach dem amtlichen Abdruck des BGH)
- Bis zum 31. Oktober 2011 setzte die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens mindestens die Zustandsnote 3 voraus.
- BGH, Versäumnisurteil vom 13.03.2013 — VIII ZR 172/12, Rn 16 (Zählung nach dem amtlichen Abdruck des BGH)
- Eine im Kaufvertrag genannte Zustandsnote ist regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung — auch beim Privatverkauf.
- BGH, Urteil vom 23.07.2025 — VIII ZR 240/24, Leitsatz (amtlicher Abdruck des BGH)
- Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird; die Kosten fallen dem Nachlass zur Last.
- § 2314 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BGB
- Der Sachverständige muss unparteiisch sein — auf eine öffentliche Bestellung und Vereidigung kommt es dabei nicht an.
- BGH, Beschluss vom 09.02.2022 — IV ZR 328/20, Rn 12 (Zählung nach dem amtlichen Abdruck des BGH)
- Wird in der Fahrzeugversicherung ein Versicherungswert vereinbart (Taxe), gilt dieser Betrag als der Wert im Versicherungsfall — es sei denn, er übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich.
- § 76 VVG
Stand:
Was passiert, wenn Sie anrufen
Fünf Schritte, von denen zwei bei Ihnen liegen. Den Rest übernehmen wir.
Das machen Sie
Sie rufen an
Wir klären in wenigen Minuten, ob Sie überhaupt ein Gutachten brauchen. Bei einem Bagatellschaden sagen wir Ihnen das, auch wenn wir daran nichts verdienen.
Das machen wir
Wir kommen zum Fahrzeug
In der Werkstatt, bei Ihnen zu Hause oder am Unfallort, auch wenn das Fahrzeug nicht mehr fährt.
Das machen wir
Wir messen und dokumentieren
Schadenumfang, Schichtdicke, Vorschäden, Fotos. Hinter jeder Position im Gutachten steht ein Messwert oder eine Aufnahme.
Das machen wir
Sie bekommen das Gutachten
Mit Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie der Dauer des Nutzungsausfalls.
Das machen Sie
Sie reichen es ein
Bei der gegnerischen Versicherung oder über Ihren Anwalt. Bei unverschuldetem Unfall rechnen wir direkt mit der Gegenseite ab.
Wer das Gutachten bezahlt
Wer das Gutachten beauftragt, trägt die Kosten. Beim Oldtimer gilt eine andere Regel als nach einem Unfall: Es gibt keinen Schädiger, der zahlt. Von dieser Regel gibt es eine Ausnahme, die viele nicht kennen.
- Wertgutachten für Versicherung oder Verkauf
- WertSie
- Sie beauftragen, Sie tragen die Kosten. Anders als nach einem Unfall gibt es niemanden, der für den Wert Ihres Fahrzeugs einstehen müsste.
- Wertermittlung im Pflichtteilsfall
- Wertder Nachlass
- Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter die Wertermittlung, fallen die Kosten dem Nachlass zur Last, nicht demjenigen, der sie verlangt.
- Begutachtung fürs H-Kennzeichen
- Wertnicht bei uns
- Diese Prüfung dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure durchführen. Wir erklären Ihnen, was dort verlangt wird.
- Oldtimer nach einem Unfallschaden
- Wertdie Gegenseite
- War der Unfall unverschuldet, trägt die gegnerische Haftpflicht das Gutachten. Dann ist es allerdings ein Schadengutachten, kein Wertgutachten.
Unsicher, welches Gutachten Sie brauchen?
Rufen Sie an. Wir klären in wenigen Minuten, ob es ein Wertgutachten ist oder die Begutachtung fürs H-Kennzeichen. Das Telefonat ist unverbindlich und kostenlos.
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die Fragen, die zum Oldtimergutachten am häufigsten gestellt werden.
Das hängt vom Fahrzeug und vom Umfang ab. Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, und jede hier genannte Spanne wäre eine Schätzung ohne Grundlage. Anders als nach einem Unfall zahlt hier kein Schädiger: Sie beauftragen, Sie tragen die Kosten. Eine Ausnahme ist der Erbfall: Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter die Wertermittlung, fallen die Kosten dem Nachlass zur Last. Rufen Sie an, dann sagen wir Ihnen vorab, was bei Ihrem Fahrzeug nötig ist.
Beim Wertgutachten: der Zustand von Karosserie, Technik, Lack und Innenraum, die Originalität gegenüber dem Auslieferungszustand, dokumentierte Restaurierungen und die Marktlage für genau dieses Modell. Daraus wird der Wert hergeleitet und mit Fotos belegt. Beim H-Gutachten nach § 23 StVZO wird etwas anderes geprüft: ob das Fahrzeug erhaltenswert ist und seinem Zustand bei Auslieferung entspricht.
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfingenieur prüft, ob das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 2 Nr. 22 FZV erfüllt: zum Zeitpunkt der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen, weitestgehend im Originalzustand, in gutem Erhaltungszustand und geeignet, das kraftfahrzeugtechnische Kulturgut zu pflegen. Am Ende steht ein Ja oder Nein. Das amtliche Muster kennt kein Wertfeld. Diese Begutachtung führen wir nicht durch; wir sagen Ihnen aber, worauf es dabei ankommt.
Nein, und das ist der häufigste Irrtum zum Thema. Seit dem 1. November 2011 ist eine Werteskala für die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens ausdrücklich unerheblich. So steht es in der Richtlinie zu § 23 StVZO, und der Bundesgerichtshof hat es 2025 bestätigt. Die Angabe war bis Oktober 2011 richtig; seitdem wird sie weitergeschrieben. Entscheidend ist der Erhaltungszustand, nicht eine Note.
Immer dann, wenn jemand anderes die Zahl akzeptieren soll. Die Versicherung braucht ihn, um eine Taxe zu vereinbaren. Dann gilt dieser Betrag im Schadenfall als der Wert. Beim Verkauf schafft er Vertrauen, und im Erbfall kann ein Pflichtteilsberechtigter die Wertermittlung durch einen unparteiischen Sachverständigen sogar verlangen.
Dann ist sie regelmäßig eine Beschaffenheitsvereinbarung. Der Bundesgerichtshof hat das 2025 entschieden, und zwar auch für den Privatverkauf. Ob ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss daneben noch greift, hängt an seiner Formulierung: Im entschiedenen Fall nahm er Beschaffenheitsvereinbarungen ausdrücklich aus. Für Verkäufer heißt das: Eine zu hoch angesetzte Note kann später teuer werden. Für Käufer heißt es: Die Note im Vertrag ist mehr als eine Meinung.
Der Mensch, der Ihr Gutachten unterschreibt

Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Ferdinand Wolf
Kfz-Sachverständiger für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung, selbstständig seit 2010.
Jedes Gutachten, das dieses Büro verlässt, trägt die Unterschrift des Sachverständigen, der das Fahrzeug selbst gesehen hat.
Nach einem Unfall braucht niemand eine Belehrung über Fachbegriffe, sondern jemanden, der zum Fahrzeug kommt, den Schaden aufnimmt und sagt, was zusteht. Jede Position im Gutachten lässt sich später begründen, weil sie am Fahrzeug entstanden ist.
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