10 wichtige Punkte nach einem Unfall
Informationen für Autofahrer
Wenn Sie ohne persönliche Schuld mit Ihrem Kfz in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollte man im persönlichen Interesse auf jeden Fall folgende Entscheidungskriterien beachten:
Kfz-Sachverständiger des Vertrauens
Dem Geschädigten steht es generell frei, einen Gutachter seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadensumfang und Schadensumfang zu beauftragen. Das gilt selber dann, wenn die Absicherung ohne Einverständnis des Geschädigten bereits einen Sachverständigen geordert hat oder verschickt. Die Unkosten fürs Gutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein so genannter Bagatellschaden gegeben ist (Schadenhöhe liegt nicht höher als bis max. 750,00 Euro) dürfte als Schadensnachweis meist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen.
Umfang des Schadens
Beim Vertrieb eines instandgesetzten PKWs ist den Faktor eines Unfalles zumeist offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Interessenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
Merkantile Wertminderung
Der Umfang eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Sachverständigengutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen entbehren Autofahrer häufig auf Minderung des Wertes bis zu mehreren tausender.
Unabhängige Beweissicherung/Mietwagen/Nutzungsausfall
Die vollständige Sicherung der Beweise über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Sicherung der Beweise bezüglich der Schadenhöhe sichergestellt auch, dass der Unfallschaden gänzlich gesehen und ggf. beseitig sein könnte. Die Beweissicherung über Schadenart und Ausmaß wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Konflikt über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mittels des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges diagnostiziert sein, dass Ersatzansprüche hinsichtlich Leihwagen oder Nutzungsausfallentschädigung passender nachgewiesen werden vermögen.
Abrechnung auf Gutachtenbasis
Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner wo Basis eines seinerseits vorgelegten Schadengutachtens entschädigen zu lassen (fiktive Abrechnung).
Werkstatt des Vertrauens
Es gibt das Recht, Ihr Kraftfahrzeug in einer (…) davon ausgewählten Betrieb Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
Mietwagen
Ist Ihr Kfz unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Kfz abhängig, so hat man für die Dauer der Reparatur bzw. Anschaffung eines neuen Fahrzeuges, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten entsteht, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich so gesehen bald lokalen Autoverleiher. Benötigen Sie keinen Leihwagen und Ihr Kraftfahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung haben möchten. Der Umfang richtet sich im Bindeglied an den jeweiligen Kraftfahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, im Anschluss an die sich der Umfang des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen sein.
Schutz des Versicherers des Unfallverursachers
Der zuverlässige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Sicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Versicherungsbeiträge letzten Endes die Schadenbehebung finanzieren.
Achtung Schadenmanagement
Halten Sie die Durchführung eines Unfallschadens stets in Ihren Fingern, obwohl Ihnen insbesondere deren Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die komplette Abwicklung des Schadens durchgeführt wird. Können Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch so genanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
Rechtsanwalt
Zur Durchsetzung seiner Erwartungen kann der Geschädigte einen Anwalt seines Vertrauens beauftragen – die Unkosten zu diesem Behufe hat die Assekuranz des Schädigers grundsätzlich anzuhaben (Anwälte vermittelt z.B. die Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, Tel. 0228/26070 oder der «Beirat Rechtsanwälte im BVSK», Tel. 030/2537850)
Bei etwaigen Ansuchen haben Sie unsrige Kfz Gutachter von Auto Gutachten aus den Landesteilen Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Bad Homburg, Duesseldorf, Limburg, Koblenz, Rüsselsheim, Bad Camberg, Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach, Niedernhausen, Oberursel, Kronberg, Rüdesheim, Bingen, Darmstadt und Hochheim gerne für Sie parat.