Mietwagenkostenersatz

 

Nach einer unfallbedingten Schaden des Fahrzeuges, hat der Geschädigte die Möglichkeit für die Dauer der Instandsetzung einen Mietauto in Anrecht zu annehmen.

Daraus ist sich, also, wenn der Geschädigte das Unfallfahrzeug basteln lässt bzw. beim nicht verkehrssicheren Kraftfahrzeug ein alternatives Kfz ein alternatives Kfz erwirbt so gilt generell der eigentliche Ausfallzeitraum in vollem Ausdehnung zu bezahlen.

Diese Entschädigung kann mit Hilfe einer anerkannten Nutzungsentschädigungstabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch) geltend gemacht werden. Bei der Nutzungsentschädigungstabelle ist für jeden Fahrzeugtyp ein täglicher Ausfallentschädigungsbetrag festgesetzt.

Darüber hinaus sein auch durch Anmietung eines Fahrzeuges die entstehenden Mietwagenkosten beziffert.

An der Stelle aufwärts dreht es sich auch so um die Schwierigkeit der Edition und Eignung der Mietwagenhöhe.
Dabei gelten die Grundsätze:

  • Das sich der geschädigte nach Bewahrung der Schadensersatzleistung nicht unterlegen stehen soll, als ohne schädigendes Ereignis.
  • Das sich der Geschädigte mit den Schadenersatzleistung nicht besser sein soll, als ohne schädigendes Ereignis.
  • Dass der Geschädigte den Schädigung so klein wie nur denkbar zu stopfen hat, also nicht vorwerfbar vergrößern darf.

 

Um kein Risiko in unserem Test in unserem Test einzugehen das die entstehenden Mietwagenkosten in voll mit Höhe übernommen sein, so existiert für den Geschädigten ein einfacher und fester Weg darin, der gegnerischen Sicherung zu bieten, selbst der Betrieb für einen Mietwagen festzulegen.

Somit ist der gegnerischen Absicherung der Aber abgeschnitten, dem Unfallbeschädigten vorzuwerfen „er habe zu teuer“ ein Kfz angemietet.

Heute haben eine Menge Versicherungen Handelspartner mit Mietwagenunternehmen.

Häufig auftreten Schwierigkeiten, wenn der Geschädigte in Unkenntnis in Persönliches Engagement ein Mietwagenfahrzeug anmietet, wie bspw. Auf Beurteilung eines Abschleppunternehmens oder einer Werkstatt.

Grundsätzlich kennt der Geschädigte nicht die Abgrenzung unter Normaltarif und Unfallersatztarif.

 

Normaltarif (bedeutet: Spontananmietung ohne Kilometerbegrenzung bei idealer Anmietdauer und Barzahlung.)

Unfallersatztarif (bedeutet: Mietdauer nicht festgelegt. Bei nicht vorhersehbarer Kilometerleistung. Keine Barzahlung notwendig)

Allgemein wird der die bekannten Normaltarif ersetzt nach lokal relevantem Markt.
Der Normaltarif kann auch gemäß der beliebten Schwacke-Liste geschätzt werden. §287 ZPO.

Ein Gefahr existiert dann, wenn der Unfallgeschädigte den Unfallersatztarif schuldet aber an der Stelle allerdings nur den Normaltarif geltend gemacht erhält. Genau somit hat der Autoverleiher die Verpflichtung gegenüber deren Firmenkunden über das Risiko der Durchsetzbarkeit eines Unfallersatztarifs aufzuklären.

Selbstverständlich auch über dem Normaltarif gebaute Mietwagenkosten vermögen erstattungsfähig sein. Wenn der Unfallgeschädigte nicht „billiger anmieten“ vermochten und das bescheinigen kann.

Die Rechtssprechungsgrundsätze sind wichtig:
a.) Steht fest, dass ein solcher Normaltarif dem Geschädigten unbefangen befahrbar ist, dann begrenzt sich der Ersatzanspruch hierauf.
b.) Aber selbst ein u8nangemessen überm Normaltarif befindlichen Unfallersatztarif kann zu ersetzen sein, wenn der Geschädigte für eine Anmietung keine weitere Möglichkeit hatte,
c.) Der Unfallgeschädigte kann von unterschiedlichen am lokalen Markt verfügbaren Zahntarifen zunächst nur den günstigsten Normaltarif verlangen.
d.) Ein überm Normaltarif liegender Mietpreis ist zu ausgleichen, wenn feststeht, dass dem Geschädigten die Miete eines PKWs zum Normaltarif nicht zugänglich war.

Gemäß §287 ZPO, kann auch ggfs. Durch einen allgemeine Aufpreis auf den Normaltarif (in der Regel Aufpreis 20-60%) etabliert sein.

Kann der Geschädigte bestätigen, dass wegen seiner ökonomischen Begebenheit, den örtlichen Anmietungsgegebenheiten und eines dringenden Fahrbedarfs nicht günstiger, als wirklich gemietet, angemietet wurde, dann wird generell jeder Miettarif übernommen.

Ausklügeln Sie, letzten Endes per se transportieren wollen die Mietwagenunternehmen auch Ihre gesamte Mietwagenrechnung bezahlt erhalten. Bei Bedarf auch (…) ihrer! Deshalb nachfrage wir Sie, nicht zu glauben, dass das Mietwagenunternehmen im Kontext einer etwaigen Rechnungskürzung Ihnen die („Diskussionen mit der Versicherung“ bzgl der Rechnungskürzung) gewicht verliert.