LKW-Gutachten

Bei einem nicht verschuldeten Katastrophe haben Sie nach § 249 BGB Anrecht auf Schadensersatz. Der Aufwand fürs Schadengutachten zählen im Umsteigemöglichkeit beinahe Judikative mit zum Schadenswert und sein daher ausgenommen ein paar versprengte Einzelfaelle (Bagatellschäden) von der gegnerischen Assekuranz übernommen.

Zur Erfolg Ihrer Erwartungen im Komparation zu der gegnerischen Vorsorge gestaltet en wir adäquat, rasch und verlässlich ein Schadensgutachten. Mit diesem Expertengutachten erlauben wir Ihnen die Grundlage für eine simple und eilige Gesamte Summe.

Zudem bestimmen wir eine evtl. eingetretene merkantile Minderung des Wertes, damit Sie den ganzen Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug zur gegnerischen Absicherung im gesamten Tonraum geltend durchführen vermögen.

Wir besichtigen das beschädigte Kfz gerne nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause, bei Betrieb Ihres Vertrauens oder auch an unsrem Standort an Ort und Stelle. Grundsätzlich geschieht unter der Woche, am angestellt an Tag der Anforderung, die Schadenaufnahme. Allerspätestens am nächsten Arbeitstag ist das Begutachtung versandfertig und wird entsprechend Ihrem Geheiß mit der Post, Fax oder Mail an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Betriebsstätte oder an beiden Laden gesendet. Im Expertengutachten sein alle führenden Daten zur Reparaturkostenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reduktion des Wertes, Wertverbesserungen, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer aufgeschlüsselt.