SCHADENGUTACHTEN OFFENBACH

Schadensgutachten

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz nach § 249 BGB. Ein Schadengutachten wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt und Auto-Gutachten bietet zuverlässige und schnelle Erstellung von Unfallgutachten an, um Ihnen eine problemlose Schadensregulierung zu ermöglichen.

Kfz Sachverständiger

Außerdem ermitteln unsere Kfz Sachverständiger von Auto-Gutachten eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei uns vor Ort.
In der Regel erfolgt werktags die Schadenaufnahme am gleichen Tag der Beauftragung. Am nächsten Arbeitstag ist das Gutachten versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per Post, E-Mail oder Fax an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an den Versicherer gesendet.
Im Gutachten werden alle, auch für Sie, wichtige Daten zur Reparaturkostenhöhe, Reparaturdauer, Restwert, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Wertverbesserungen aufgezeigt.

Wie geht es weiter?

Hier die folgenden Schritte und Informationen:

Nach dem Unfall
 
Fahrzeugschaden
 
Schmerzensgeld
 
Restwertermittlung
 
Reparaturbestätigung
 
Nachbesichtigung der Versicherung
 
Wertgutachten
 
LKW-Gutachten
 
Leasingfahrzeugbewertung
 
Sachverständigenkosten
 
Mietwagenkostenersatz
 
Sonstige Schadenspositionen
 
Fiktive Schadensabrechnung
 
Kaufberatung

FAQ

Wofür dient ein Schadensgutachten?

Ein Schadensgutachten dient zur genauen Feststellung und Bewertung des Schadens an einem Fahrzeug nach einem Unfall. Es wird von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt und enthält Informationen zu Schadensursache, -umfang, -höhe und -reparatur.

Wer trägt die Kosten für ein Schadensgutachten?

Wenn der Unfall unverschuldet war und die Schuld eindeutig beim Unfallgegner liegt, übernimmt dessen Versicherung in der Regel die Kosten für das Schadensgutachten. Ist die Schuldfrage jedoch unklar oder haftet der Geschädigte selbst teilweise für den Unfall, muss er die Kosten für das Gutachten selbst tragen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Schadensgutachtens?

/Die Dauer für die Erstellung eines Schadensgutachtens kann je nach Umfang des Schadens und Auslastung des Sachverständigenbüros variieren. In der Regel dauert es jedoch zwischen 2-3 Tagen bis zu einer Woche, bis das fertige Gutachten vorliegt. Bei einem Bagatellschaden kann das Gutachten auch schneller erstellt werden.