Sachverständigenkosten

Wir von Autogutachten können nur wärmstens empfehlen Ihren eigenen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständigen zu beauftragen. Die Sachverständigenkosten bei einem unverschuldeten Unfallereignis werden immer von der gegnerischen Versicherung getragen.  Bei sogenannten Bagatellschäden (bis 750 Euro) können Kürzungen vorgenommen werden.