Kaskogutachten

Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert

Bei einem Vollkasko und Teilkaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug  wie beispielsweise:

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Einbruch
  • Fahrerflucht
  • Elementarschäden – Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Wichtig! Bitte klären Sie im Kasko-Schadenfall daher vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter.

Vollkasko und Teilkaskoschaden

Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall,  Wertminderung etc., sind von der Leistung in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Sollten die Kosten für den freien Kfz Gutachter ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter.  An dieser Stelle haben unsere Kfz Gutachter von Auto Gutachten die Möglichkeit, das  bereits erstellte Kfz Gutachten von Ihrer Versicherung zu prüfen.

FAQ

Frage 1: Welche Schäden werden von der Voll- oder Teilkaskoversicherung übernommen?

Antwort: Die Voll- und Teilkaskoversicherung übernehmen Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle, Diebstahl, Glasbruch, Wildunfälle, Elementarschäden und andere Ereignisse entstanden sind.

Frage 2: Wer bestimmt den Gutachter im Kaskoschadenfall?

Antwort: Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt und kann einen eigenen Gutachter beauftragen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl hinzuzuziehen.

Frage 3: Welche Kosten werden von der Kaskoversicherung übernommen?

Antwort: Im Kaskoschadenfall übernimmt die Versicherung in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung und andere Leistungen sind von der Versicherungsleistung in den meisten Fällen ausgeschlossen.