Fahrzeugschaden

 

Lassen Sie immer Ihren Fahrzeugschaden von einem unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger besichtigen. Denn jeder Fahrzeugschaden muss ermittelt werden. Hierbei gilt zu beachten, dass es sich bei Schäden bis etwa 750 Euro um sogenannte Bagatellschäden handelt.  AN der Stelle kann Ihr KFZ-Gutachter auch einen KVA erstellen. Auch bei den Bagatellschäden müssen anhand von Bildern der Schaden dokumentiert werden. Bei Schäden über 750 Euro beauftragen Sie immer einen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger. Durch die Erstellung eines Gutachtens kann Ihr KFZ-Gutachter alle Ihnen entstandenen Schäden neutral beurteilen und bewerten. Somit wird nicht nur der Fahrzeugschaden ermittelt, sondern auch eine etwaige Wertminderung an Ihrem Fahrzeug.

Auch im Zweifel bei Schäden im Bagatellbereich, empfiehlt es sich immer vorsorglichen, Ihren unabhängigen KFZ-Gutachter besichtigen zu lassen.  Heutzutage ist  in der Regel bei modernen Fahrzeugen schnell die Bagatellgrenze erreicht.

Um einen Fahrzeugschaden zu evaluieren, stellt sich immer die Frage, wie hoch der Wiederbeschaffungswert an Ihrem Fahrzeug ist. Übersteigt die Schadenshöhe den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs, handelt es sich um einen Totalschaden. Hier ist eine Sonderregel zu beachten. Es können Fahrzeuge auch repariert werden, bis 130% (130 Prozent Regel), ansonsten greift bei einem Totalschaden folgende Abrechnung. Wiederbeschaffungswert Minus Restwert.  Sollte sich an Ihrem Fahrzeug die Schadenshöhe unterhalb des Wiederbeschaffungswertes liegen, so liegt eine Reparaturwürdigkeit vor. Folgende  Möglichkeiten liegen vor:

  • Abrechnung nach Gutachten Schadenshöhe (fiktive Abrechnung) An der Stelle wird der sogenannte Nettobetrag ausgezahlt.
  • Sie lassen Ihr Unfallbeschädigtes KFZ gemäß Gutachten bei der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren. Hier rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab.

Ein Mehrwertsteueranteil, wird nur dann ersetzt, wenn die ausgewiesene Rechnung einen Mehrwertsteueranteil beinhaltet.  Nur der anerkannte geprüfte KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger kann an Ihrem Fahrzeug auch eine sogenannte (merkantile Wertminderung) festsetzen. Die Wertminderung dient Ihnen als Ausgleich bei einer späteren Veräußerung Ihres Fahrzeugs  trotzdem denselben Marktpreis zu erlangen. Denn auch bei Sach- und Fachgerecht Reparierten Unfallfahrzeugen, haben Sie immer den Nachteil Ihr Fahrzeug Wettbewerbsfähig zu verkaufen. Haben Sie ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug, ist der Eigentum des Fahrzeugs bei der Leasinggesellschaft oder der finanzierenden Bank. Daher müssen den Leasinggebern bzw. Finanzierungsgebenden Banken, der Schaden umgehend gemeldet werden.