Sachverständigenkosten

Wir von Autogutachten vermögen nur wärmstens empfehlen Ihren eigenen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständigen zu betrauen. Die Sachverständigenkosten bei einem unverschuldeten Unfallereignis werden immer deren gegnerischen Vorsorge getragen.  Bei sogenannten Bagatellschäden (bis 750 Euro) können Kürzungen geplant sein.