Reparaturbestätigung
Es gibt Ihr Kfz selbst repariert und brauchen im gegnerischen Versicherer und auch für Ihre Informationen eine Reparaturbestätigung?
Gerne entwickeln wir Ihnen ein Reparaturgutachten für die durchgeführten Reparaturen an Ihrem Kfz und protokollieren diese. Diese Reparaturbestätigung können Sie zu weiteren Rückstände wie Restzahlungen, Nutzungsausfall, usw. an beiden regulierenden Versicherer weiterleiten und Ihren Außenstände Nachdruck geben.