LKW-Gutachten

Bei einem nicht verschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anrecht auf Schadensersatz. Die Kosten fürt Analysen und Begutachtung von Unfallschäden gehören nach der Judikatur mit zum Schadenswert und sein daher abgesehen von sehr wenige Einzelfaelle (Bagatellschäden) von welcher gegnerischen Absicherung übernommen.

Zur Erfolg Ihrer Ansprüche im Komparation zu der gegnerischen Absicherung erstellt en wir kompetent, schnell und zuverlässig ein Schadensgutachten. Mit diesem Expertengutachten ermöglichen wir Ihnen die Grundlage für eine problemlose und schnelle Schadensregulierung.

Zudem bestimmen wir eine evtl. eingetretene merkantile Wertminderung, damit Sie den gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug bei der gegnerischen Assekuranz im ganzen Tonraum geltend durchführen vermögen.

Wir besuchen das defekte Kfz gerne nach Ihrem Bedarf bei Ihnen Daheim, in der Fabrikationsstätte Ihres Vertrauens oder auch bei uns im Betrieb dabei. In der Regel erfolgt werktags, am ähnlich sehen Tag der Anforderung, die Schadenaufnahme. Allerspätestens am nächsten Arbeitstag ist das Abschätzung versandfertig und wird angemessen Ihrem Arbeitsauftrag postalisch, Fax oder Mail an Sie, Ihren Anwalt, Ihre Werkstatt oder an beiden Versicherungsgesellschaft gesendet. Im Sachverständigengutachten werden alle wichtigen Daten zur Reparaturkostenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Minderung des Wertes, Wertverbesserungen, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer aufgezeigt.