Haftpflichtschaden – Kfz Gutachten

Sie wurden geschädigt und der Unfallgegner hat Schuld am Unfall

Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche immer belegen. Der Kfz Gutachter steht Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadenrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug zur Verfügung. Ein Kfz Gutachten dient der Feststellung von Schadenart und Schadenhöhe, sowie weiterer Positionen wie Restwert, Wiederbeschaffungswert, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.

Kfz-Gutachter Wolf Köln Unfallgutachten Haftpflichtschaden

Das Kfz Expertengutachten ist damit eine Voraussetzung für die Erfolg Ihrer Ansprüche beim Schädiger bzw. dessen Haftpflicht.

Das Kfz Sachverständigengutachten des Sachverständigen angeht jedoch alleinig den reinen Schaden am Kraftfahrzeug.

Neben dem Schadenumfang am Kfz vermögen grundsätzlich alternative Schadenersatzansprüche geltend gemacht sein. Hierzu gehören Schmerzensgeld, Anwaltskosten, Verdienstausfall und zusätzliche. Für die Geltendmachung dieser Erwartungen und der Klarstellung des Schadens ist der Kfz Sachverständige nicht befugt tätig zu sein. Hierfür sind zum Beispiel Rechtsanwälte, Mediziner, etc. hinzuzuziehen.

Folgende Ansprüche vermögen aus einem Schadenfall entstehen:

  • Auslagenpauschale
  • Sachschaden am Kfz
  • Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Arztkosten
  • Standkosten
  • Verdienstausfall
  • Sachschaden an ähnlichen Gebrauchsgegenständen (Brille, Uhr, Bekleidung, Ladung)
  • Finanzierungskosten
  • Abfallentsorgung
  • Abschlepp- und Bergungskosten
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Haushaltsführungskosten
  • Schäden die im Kontext mit dem Verkehrsunfall stehen

Bei Unfallschäden der Art hat man im Grundprinzip zwei Wege, den Schädigung mit der gegnerischen Sicherung in Abrechnung zu platzieren:

1.     Mögliche Schadensabrechnung gemäß Kfz Sachverständigengutachten des Kfz Sachverständigen

Bei einem Kfz Haftpflichtschaden ist Ihr Auto nach einem nicht verschuldeten Unfall „noch“ in verkehrssicherem Zustand. In diesem Fall kann die gegnerische Haftpflicht auf der Bedingung des Schadengutachtens den entstandenen Schaden begleichen, auch wenn das Kfz zunächst nicht funktionstüchtig macht wird.
Die Mehrwertsteuer der Reparaturen kann allerdings nur dann übernommen werden, wenn sie wirklich anfällt, d. h., Ihr Kraftfahrzeug repariert wurde.

Jeder hat die Möglichkeit, sein Kraftfahrzeug eigenständig zu instandsetzen, in diesem Fall kann sein, kann nicht sein hundertpro eine Reparaturbestätigung von unseren Kfz Gutachter durchgeführt sein, welchees an unserem Standort zu dem Haftpflicht-Kfz-Gutachten gratis dazu gibt.

Unsre Kfz Gutachter entwickeln für Ihr beschädigtes Kraftfahrzeug ein Haftpflichtgutachten, (Schadengutachten).
Durch unsere Kfz Sachverständigengutachten bekommen Sie die genaue Schadenshöhe an Ihrem PKW sowie die eventuelle Wertminderung gesagt.

Die Kfz Sachverständiger von Auto Expertengutachten funktionieren vollständig als zuverlässige und neutrale Kfz Sachverständiger. Ist da nachweislich keine Kooperation mit Versicherungen, dies ermöglicht Auto Expertengutachten vollständig  Ihre Vorlieben gegenüber der Vorsorge zu vertreten. Darum garantieren wir Ihnen, das Auto Expertengutachten als unabhängige und objektive Kfz Zuständige schafft und somit in der Lage sind, einen Unfallschaden zu 100% objektiv zu bewerten und das Unfallgutachten (Kfz Haftpflichtgutachten), objektiv und losgelöst  zu erstellen. Auf Basis das Kfz-Gutachtens erwarten Sie dann den Unfallschaden direkt über die gegnerischen Assekuranz ab.

Gemäß BGH Urteil vom 06.04.1993, AZ: VI ZR 181/92 sind Sie selbst bei durchgeführter Reparatur in einer Fachwerkstatt für die „Abrechnung im Vorrichtung an den Kfz Sachverständigengutachten“ nicht verpflichtet, der Assekuranz die Reparaturkosten vorzubringen.
Der Aufwand für das Unfallgutachten von den Kfz Sachverständigen Auto Expertengutachten aus den Landesteilen Saarbrücken, Offenbach am Main, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Mainz, Bad Homburg, Duesseldorf, Limburg, Koblenz, Rüsselsheim, Bad Camberg, Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach, Niedernhausen, Oberursel, Kronberg, Rüdesheim, Bingen, Darmstadt und Hochheim sind deren Sicherung des Unfallverursachers zu übernehmen.

Ebenso hat man gemäß BGB  neben einem Kfz Gutachter auch das Recht, einen Rechtsanwalt über die Schadenregulierung anzustellen. Diese Ausgabe sein auch von der gegnerischen Sicherung übernommen.
Bei etwaigen Fragen haben Sie unseren Kfz Gutachter Saarbrücken sowie unsre Kfz Sachverständiger Frankfurt am Main, Bad Homburg, Idstein, Taunusstein und Rüsselsheim gerne zur Verfügung.

2. Abrechnung nach sofortiger Reparatur

Für die Ausgleich nach sofortiger Reparatur entwickeln den Kfz Sachverständiger von  Auto Sachverständigengutachten aus den Regionen Saarbrücken, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Mainz, Bad Homburg, Duesseldorf, Limburg, Koblenz, Rüsselsheim, Bad Camberg, Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach, Niedernhausen, Oberursel, Kronberg, Rüdesheim, Bingen, Darmstadt und Hochheim für Sie ein Schadengutachten für Ihr beschädigtes Kfz.
Anhand das Kfz Auswertung wird der Schädigung in einer Fachwerkstatt repariert. Die Reparaturkosten in Höhe der ausgestellten Werkstatrechnung, sein von der gegnerischen Vorsorge beglichen.
Mit der Art der Schlussrechnung wird sichergestellt, dass der unfallbedingte Schaden von der Werkstatt fachgemäß und vollständig repariert wird, sobald er durch den Kfz Gutachter berechnet wurde.
Ebenfalls haben Sie gemäß BGB,  neben einem Kfz Experten auch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt über die Schadenregulierung zu  betrauen. Diese Kosten werden deren Sicherung des Gegners auch durchgeführt.
Bei etwaigen Ansuchen stehen Ihnen unsere Kfz Sachverständiger von Auto Sachverständigengutachten aus den Regionen Saarbrücken, Wiesbaden, Frankfurt am Main, Mainz, Bad Homburg, Duesseldorf, Limburg, Koblenz, Rüsselsheim, Bad Camberg, Idstein, Taunusstein, Langenschwalbach, Niedernhausen, Oberursel, Kronberg, Rüdesheim, Bingen, Darmstadt und Hochheim gerne verfügbar.

Was ist ein Kfz Haftpflichtgutachten?

Ein Kfz Haftpflichtgutachten ist ein Gutachten, das den Schaden an einem Fahrzeug bewertet, der durch einen Unfall verursacht wurde, für den ein anderer Fahrer verantwortlich ist. Das Gutachten dient dazu, den Umfang des Schadens und die damit verbundenen Kosten zu ermitteln, um den Schaden bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen zu können.

Wann benötige ich ein Kfz Haftpflichtgutachten?

Sie benötigen ein Kfz Haftpflichtgutachten, wenn Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war, der nicht Ihre Schuld war. Insbesondere wenn die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht oder nur teilweise begleichen will, kann ein Kfz Haftpflichtgutachten helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wie viel kostet ein Kfz Haftpflichtgutachten?

Die Kosten für ein Kfz Haftpflichtgutachten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Umfang des Schadens, der Art des Fahrzeugs und dem Sachverständigen, der das Gutachten erstellt. In der Regel liegen die Kosten für ein Kfz Haftpflichtgutachten zwischen 300 und 600 Euro.