Fahrzeugschaden

Lassen Sie immer Ihren Fahrzeugschaden vom unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger besuchen. Denn jeder Fahrzeugschaden muss ausfindig gemacht sein. Hierbei gilt zu beachten, dass es sich bei Schädigungen bis etwa 750 Euro um die bekannten Bagatellschäden handelt.  AN der Position kann Ihr KFZ-Gutachter auch einen KVA erstellen. Auch bei den Bagatellschäden müssen mit Hilfe von Bildern der Schaden dokumentiert werden. Bei Schädigungen über 750 Euro betrauen Sie immer einen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger. Mit den Anfertigung eines Auswertung kann Ihr KFZ-Gutachter alle Ihnen geschossenen Schäden neutral beurteilen und einschätzen. Somit wird nicht nur der Fahrzeugschaden ausfindig gemacht, stattdessen auch eine mögliche Wertminderung an Ihrem Kfz.

Auch im Zweifel bei Schädigungen im Bagatellbereich, empfiehlt es sich immer vorsorglichen, Ihren unabhängigen KFZ-Gutachter besuchen zu lassen.  Heute ist  grundsätzlich bei modernen Fahrzeugen schnell die Bagatellgrenze erreicht.

Um einen Fahrzeugschaden zu beurteilen, ist sich immer die Frage, wie hoch der Wiederbeschaffungswert an Ihrem Kraftfahrzeug ist. Übersteigt die Schadenswert den Wiederbeschaffungswert Ihres Autos, geht es um um einen Totalverlust. Hier ist eine Sonderregel wesentlich. Es können Fahrzeuge auch funktionstüchtig macht werden, bis 130% (130 % Regel), ansonsten zahlt beim Vollständiger Verlust die Abrechnung. Wiederbeschaffungswert Minus Restwert. Muss sich an Ihrem Kraftfahrzeug die Schadenshöhe unterhalb des Wiederbeschaffungswertes befinden, so liegt eine Reparaturwürdigkeit vor. Folgende Möglichkeiten liegen vor:

Abrechnung nach Expertengutachten Schadenssumme (fiktive Abrechnung) An der Position wird der sogenannte Nettobetrag gelohnt.
Sie lassen Ihr Unfallbeschädigtes KFZ gemäß Expertengutachten bei der Firma Ihres Vertrauens reparieren. Hier misst den Betrieb schlicht über die Quittung ab.

Ein Mehrwertsteueranteil, wird nur dann ersetzt, wenn die ausgewiesene Abrechnung einen Mehrwertsteueranteil beinhaltet.  Nur der beliebte getestete KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger kann an Ihrem Kfz auch eine sogenannte (merkantile Wertminderung) bewerten. Die Wertminderung dient Ihnen als Kompensation für eine späteren Veräußerung Ihres Fahrzeugs trotzdem denselben Marktpreis zu bekommen. Denn auch bei Sach- und Professionell Reparierten Unfallfahrzeugen, hat man immer den Nachteil Ihr Kfz Konkurrenzfähig zu verkaufen. Haben Sie ein finanziertes oder geleastes Kraftfahrzeug, ist der Besitz des Autos bei der Leasinggesellschaft oder der finanzierenden Bank. Daher sollen den Leasinggebern bzw. Finanzierungsgebenden Banken, der Schaden umgehend angemeldet sein.