Privatgutachten
Im Streit und bei Bedarf vermögen eigene Kunde einen KFZ-Gutachter oder KFZ-Sachverständigen mit der Vorgang eines Privaten KFZ-Gutachtens beauftragen. Diese sein außerhalb etwaiger Gerichtsverfahren erstellt. Die Beauftragung eines diesen Begutachtung steht jedem Bürger frei.
Sachverständigengutachten sind Sachverständigengutachten, die extern eines Gerichtsverfahrens für eigene Auftraggeber wie Private Personen, Organisationen, rechtliche Menschen, Unternehmen, Versicherungen, Verwaltungen, Verbände und ähnliche Institutionen geschrieben sein. Jedem Einwohner steht es frei, im Konflikt, zu dessen Problemlösung es eines Kfz Sachverständigens wunsch, einen Kfz Gutachter zu betrauen.
Der Wert eines Privatgutachtens im Gerichtsverfahren ist allerdings begrenzt, da der Sachverständige nur von einer Einrichtung betraut wurde und somit ein evtl. von Essen angeordnetes Sachverständigengutachten nicht ablösen. Die Entscheidung zu einem von Strafgericht angeordneten Gutachten wird allerdings erst dann gewählt, wenn unter den Eigentümerparteien wegen des produzierten Privatgutachtens noch keine Einigung geschafft wurde. Sollte sich das Strafgericht zu einem Operation eines vom Strafgericht bestellten Sachverständigen entschließen, muss der Sachverständige in seinem Kfz-Gutachten zu dem erstellten Privatgutachten Stellung beziehen.