Sachverständigenkosten

Wir von Autogutachten vermögen nur wärmstens empfehlen Ihren eigenen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständigen zu beauftragen. Die Sachverständigenkosten beim unverschuldeten Unfallereignis werden immer von der gegnerischen Sicherung angezogen. Bei beliebten Bagatellschäden (bis 750 Euro) können Kürzungen vorgenommen werden.