Nachbesichtigung der Assekuranz
Wenn die gegnerische Assekuranz das Kfz nachbesichtigen will
Wenn Sie einen neutralen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger von Autogutachten mit der Entdeckung Ihres Schadens an Ihrem Kraftfahrzeug beauftragt haben, hat man an der Position als Geschädigter eines Verkehrsunfalls von Ihrem Recht einen neutralen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiges Einsatz hergestellt. Somit haben Sie die Gewissheit, dass der entstandene Schädigung an Ihrem KFZ detailliert dokumentiert und berechnet wird.
Noch dazu haben Sie somit jegliche Beweise zum Schadenssumme und zur Schadenssumme erschaffen.
Natürlich wäre es den gegnerischen Assekuranzen lieber, wenn ihre eigenen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger an Ihrem Unfallfahrzeug ein Sachverständigengutachten entwickeln dürften. Somit würden die Versicherungen selbst bestimmen, in welchem Umfang der an Ihrem unfallverursachten KFZ entstandener Schaden, ausgetauscht wird.
Deshalb probieren Absicherungen freie, zuverlässige KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger von Start an aus dem Unfallereignis herauszuhalten. Darum raten Versicherungen immer Ihre eigenen KFZ-Sachverständigen.
Sollten Sie von Anfang an, einen neutralen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger und einen Rechtsanwalt beauftragt haben, haben Versicherungen das Recht noch im Nachhinein beschädigte Kfzs nachbesichtigen zu lassen. Selbstverständlich kommt unter Einbinden der eigenen KFZ-Gutachter zu günstigen Schadenshöhen. An der Stelle machen nur diese Handlungsvorgänge Sinn, wenn die KFZ-Gutachter von der Sicherung Ihre persönlichen Gutachtenkosten und obendrein sparen vermögen. Demnach, dafür zuständig sein wir nur empfehlen, eine Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges, nicht hinzunehmen, da sich dadurch, Ihre Begebenheit gegenüber der Versicherung nicht verbessert.
Anbei einige hilfreiche Tipps:
- Um bestmöglich Ihre Interessen erblicken zu können, betrauen Sie von Beginn an, einen unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger und einen Verkehrsanwalt.
- Setzen Sie Ihren beauftragten KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger in Fähigkeit, bezüglich der Intention der Absicherung über eine Nachbesichtigung.
- Lassen Sie sich auf Papier vom Versicherungsgutachter den Arbeitsauftrag festhalten.
Muss an der Position der KFZ-Gutachter nicht Mitarbeiter der Absicherung sein, so geht es um um einen fremden Personen und Dingen. Diese Menschen haben überhaupt nichts anhand dessen Schadensereignis zu tun. Ohne Konzeption einer Vollmacht sollen Sie diese „fremden Dritten“, nicht Ihr Kraftfahrzeug besuchen lassen. - Versuchen Sie tunlichst einen Besichtigungstermin im Präsenz mit Ihrem neutralen, selber beauftragten KFZ-Sachverständigen zu vereinbare. Dies gilt besonders auch bei einer Fahrzeuggegenüberstellung.
- Also können Sie sich die Qualifikation des Versicherungsgutachters belegen (öffentlich geordert und unter Eid (IHK) oder er seine Akkreditierung nachgewiesen hat)
- Lassen Sich die Kunden in Papierform garantieren, dass Ihnen das komplette Sachverständigengutachten einbegriffen Originalbildern zugesandt wird.
Muss mit dieser Arbeitsweise die Vorsorge nicht einverstanden sein, sollte man nun allerspätestens eine Nachbesichtigung ablehnen.