10 wichtige Punkte nach einem Unfall

Informationen für Autofahrer

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Kfz in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie im persönlichen Interesse unbedingt die Entscheidungskriterien beachten:

Kfz-Sachverständiger des Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen der Wahl zur Sicherung der Beweise und Befund von Schadensumfang und Schadensumfang zu beauftragen. Das gilt selber dann, wenn die Vorsorge ohne Einverständnis des Geschädigten schon einen Experten geordert hat oder verschickt. Der Preis fürt Gutachten sind erstattungspflichtig. Wenn allerdings ein einsamer so genannter Bagatellschaden gegeben ist (Schadenhöhe liegt nicht höher als bis max. 750,00 Euro) sollte als Schadensnachweis im Regelfall der Preisnotierung einer Fachwerkstatt genügen.

Umfang des Schadens

Beim Verkauf eines instandgesetzten PKWs ist den Faktor eines Unfalles häufig offenbarungspflichtig. Durch das Analysen und Sachverständigengutachten nach Unfällen zur Schadensfeststellung nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Interessenten der exakte Schadenumfang nachgewiesen sein.

Merkantile Wertminderung

Der Umfang eines möglichen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen sein. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Fahrzeugführer oft auf Wertminderung bis zu mehreren geldbetrag.

Unabhängige Beweissicherung/Mietwagen/Nutzungsausfall

Die vollständige Sicherung der Beweise über Schadenumfang und Schadenhöhe sichergestellt, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in ganzem Ausmaß übernommen sein. Die Sicherung der Beweise über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitig sein könnte. Die Sicherung der Beweise über Schadenart und Umfang wird fast immer auch dann benötigt, wenn es danach Konflikt über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Inaugenscheinnahme kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt sein, dass Ersatzansprüche hinsichtlich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Abrechnung auf Gutachtenbasis

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturen vom Unfallgegner bei der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens zurückgeben zu lassen (fiktive Abrechnung).

Werkstatt des Vertrauens

Es gibt das Recht, Ihr Kraftfahrzeug in einer deren (‚partitiv‘ vor Zahlangaben, auch indefinit) ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens instandsetzen zu lassen.

Mietwagen

Ist Ihr Kfz unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Kraftfahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Anschaffung eines neuen PKWs, wie sich die Kunden ggf. aus dem Sachverständigengutachten entsteht, Anrecht auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Kontaktieren Sich die Kunden insofern (… als) fast örtlichen Autoverleiher. Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Kfz steht Ihnen unfallbedingt nicht verfügbar, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung haben möchten. Der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Kraftfahrzeugtyp. Die Eingruppierung des PKWs, im Bindeglied an die sich der Umfang des Nutzungsausfalles orientiert, kann durch einen Kfz-Sachverständigen geplant sein.

 

Schutz des Versicherers des Unfallverursachers

Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Absicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit ihren Prämien letztendlich die Schadenbehebung bezahlen.

Achtung Schadenmanagement

Fixieren Sie die Abwicklung eines Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere deren Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die komplette Durchführung des Schadens durchgeführt wird. Können Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch so genanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.

Rechtsanwalt

Zur Erfolg der Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt des Vertrauens betrauen – die Kosten diesbezwecks hat die Versicherung des Schädigers generell anzuhaben (Anwälte entgegengebracht z.B. die Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, Tel. 0228/26070 oder der «Beirat Rechtsanwälte im BVSK», Tel. 030/2537850)

Bei etwaigen Fragen haben Sie unsere Kfz Sachverständiger von Auto Gutachten aus den Landesteilen Frankfurt am Main, Mainz, Wiesbaden, Bad Homburg, Düsseldorf, Limburg, Koblenz, Rüsselsheim, Bad Camberg, Idstein, Taunusstein, Stadt, Niedernhausen, Oberursel, Kronberg, Rüdesheim, Bingen, Darmstadt und Hochheim gerne für Sie parat.