Mietwagenkostenersatz
Nach einer unfallbedingten Beschädigung des Fahrzeuges, hat der Geschädigte die Option zur Dauer der Instandsetzung einen Leihwagen in Anrecht zu entgegennehmen.
D. h., also, wenn der Geschädigte das Unfallfahrzeug reparieren lässt bzw. bei einem nicht verkehrssicheren Kraftfahrzeug ein anderes Kraftfahrzeug ein alternatives Kfz kauft so gilt generell der eigentliche Ausfallzeitraum in vollem Umfang zu löhnen.
Diese Entschädigung kann anhand einer etablierten Nutzungsentschädigungstabelle (Sanden/Danner/Küppersbusch) geltend hergestellt sein. Bei der Nutzungsentschädigungstabelle ist für jeden Fahrzeugtyp ein täglicher Ausfallentschädigungsbetrag festgesetzt.
Obendrein werden auch durch Anmietung eines Fahrzeuges die entstehenden Mietwagenkosten beziffert.
An der Position hinaus geht es auch um das Problem der Auflage und Eignung der Mietwagenhöhe.
Dabei sind folgende Grundsätze:
- Das sich der geschädigte nach Bewahrung der Schadensersatzleistung nicht schlechter stehen soll, als ohne schädigendes Ereignis.
- Das sich der Geschädigte durch die Schadenersatzleistung nicht besser stehen soll, als ohne schädigendes Ereignis.
- Dass der Geschädigte den Schaden so gering wie nur möglich zu erhalten hat, also nicht vorwerfbar ausweiten darf.
Um kein Gefahr in unserem Test einzugehen das die aufkommenden Mietwagenkosten in voll mit Höhe durchgeführt sein, so besteht im Geschädigten ein leichter und sicherer Weg darin, der gegnerischen Sicherung zu offerieren, selbst die Firma für einen Mietwagen zu bestimmen.
Somit ist der gegnerischen Vorsorge der Wortbeitrag abgeschnitten, dem Unfallbeschädigten vorzuwerfen „er habe zu teuer“ ein Kfz angemietet.
Heutzutage haben ein Großteil Versicherungen Handelspartner mit Mietwagenunternehmen.
Oft entstehen Schwierigkeiten, wenn der Geschädigte in Unkenntnis in Eigeninitiative ein Mietwagenfahrzeug anmietet, wie bspw. Auf Empfehlung eines Abschleppunternehmens oder einer Werkstatt.
In der Regel kennt der Geschädigte nicht die Differentiation unter Normaltarif und Unfallersatztarif.
Normaltarif (bedeutet: Spontananmietung ohne Kilometerbegrenzung bei fester Anmietdauer und Barzahlung.)
Unfallersatztarif (bedeutet: Mietdauer nicht festgesetzt. Bei nicht vorhersehbarer Kilometerleistung. Keine Barzahlung notwendig)
Generell wird der die bekannten Normaltarif ersetzt nach örtlich relevantem Markt.
Der Normaltarif kann auch gemäß der sogenannten Schwacke-Liste geachtet werden. §287 ZPO.
Ein Gefahr existiert dann, wenn der Unfallgeschädigte den Unfallersatztarif schuldet aber an der Stelle jedoch nur den Normaltarif geltend gemacht erhält. Genau daher hat der Autoverleiher die Verpflichtung im Komparation zu seinem Firmenkunden über die Gefahr der Durchsetzbarkeit eines Unfallersatztarifs zu offenbaren.
Aber auch überm Normaltarif gelegene Mietwagenkosten vermögen erstattungsfähig sein. Wenn der Unfallgeschädigte nicht „billiger anmieten“ vermochten und das belegen kann.
Die Rechtssprechungsgrundsätze sind wesentlich:
a.) Ist klar, dass ein dieser Normaltarif dem Geschädigten ohne weiteres unverstellt ist, dann begrenzt sich der Ersatzanspruch hierauf.
b.) Aber selbst ein u8nangemessen über dem Normaltarif liegenden Unfallersatztarif kann zu ersetzen sein, wenn der Geschädigte für eine Anmietung keine weitere Option hatte,
c.) Der Unfallgeschädigte kann von unterschiedlichen auf dem örtlichen Markt angepriesenen Zahnzusatzversicherungen erst einmal nur den billigsten Normaltarif haben möchten.
d.) Ein über dem Normaltarif liegender Mietpreis ist zu begleichen, wenn feststeht, dass dem Geschädigten die Miete eines PKWs zum Normaltarif nicht zugänglich war.
Gemäß §287 ZPO, kann auch ggfs. Durch einen allgemeine Aufpreis auf den Normaltarif (in der Regel Aufschlag 20-60%) etabliert werden.
Kann der Geschädigte nachweisen, dass wegen der ökonomischen Begebenheit, den lokalen Anmietungsgegebenheiten und eines dringlichen Fahrbedarfs nicht billiger, als wirklich geliehen, angemietet wurde, dann wird grundsätzlich jeder Miettarif übernommen.
Überlegen Sie, am Ende wollen die Mietwagenunternehmen auch Ihre gesamte Mietwagenrechnung bezahlt erhalten. Gegebenenfalls auch von Ihnen! Aus diesem Grund bitten wir Sie, nicht zu vertrauen, dass das Mietwagenunternehmen bei einer etwaigen Rechnungskürzung Ihnen die („Diskussionen mit der Versicherung“ bzgl der Rechnungskürzung) gewicht verliert.