Schadensgutachten-Dreieich

Schadensgutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt Auto-Gutachten zuverlässig, schnell und kompetent ein Unfallgutachten. Mit dem Unfallgutachten von Auto Gutachten ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und problemlose Schadensregulierung.

 

Kfz Sachverständiger

Außerdem ermitteln unsere Kfz Sachverständiger von Auto-Gutachten eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei uns vor Ort.
In der Regel erfolgt werktags die Schadenaufnahme am gleichen Tag der Beauftragung. Am nächsten Arbeitstag ist das Gutachten versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per Post, E-Mail oder Fax an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an den Versicherer gesendet.
Im Gutachten werden alle, auch für Sie, wichtige Daten zur Reparaturkostenhöhe, Reparaturdauer, Restwert, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Wertverbesserungen aufgezeigt.

Wie geht es weiter?

Hier die folgenden Schritte und Informationen:

Nach dem Unfall
 
Fahrzeugschaden
 
Schmerzensgeld
 
Restwertermittlung
 
Reparaturbestätigung
 
Nachbesichtigung der Versicherung
 
Wertgutachten
 
LKW-Gutachten
 
Leasingfahrzeugbewertung
 
Sachverständigenkosten
 
Mietwagenkostenersatz
 
Sonstige Schadenspositionen
 
Fiktive Schadensabrechnung
 
Kaufberatung