SCHADENGUTACHTEN DARMSTADT

In diesem Beitrag informieren wir Sie über den Nutzen und die Funktion eines Schadensgutachten. Wir erklären Ihnen die Wichtigkeit und alles Wissenswerte rund um dieses Thema. Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die geprüften Kfz-Sachverständiger von Auto Gutachten des Kfz-Ingenieurbüro Wolf.

 

Was ist ein Schadengutachten?

Ein Schadengutachten ist im Grunde der geprüfte, schriftliche Nachweis eines Unfalles und der Beleg für die Forderung nach Schadensersatz. In einem Unfallgutachten wird durch einen geprüften Kfz-Gutachter die Beschädigung an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall anhand von Textbeschreibungen und Fotos genau erläutert. Weiterhin werden die Höhe und die Schwere des Unfalls festgestellt.

Das Gutachten gibt Aufschluss darüber, welche Summe das Unfallopfer als Entschädigung von der gegnerischen Versicherung erhält bzw. wie hoch die Reparaturkosten sind. Sowohl die Kosten für eine Reparatur als auch die Kosten des Gutachtens müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Ein Schadengutachten bildet somit die legitime Basis für den vollständigen Ausgleich von materiellen und immateriellen Schäden nach einem Unfall.

 

Was steht in einem Auto-Gutachten?

Im Gutachten werden alle relevanten Daten zur Reparaturumfang, Reparaturkostenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Wertverbesserungen, Ausfallzeit, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer aufgezeigt. Weiterhin finden Sie dort Angaben über Ihr Fahrzeug und Fotos des gesamten Schadens.

 

Wann haben Sie Anspruch auf ein Schadengutachten?

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes Anspruch auf ein Schadengutachten. Unsere Kfz-Sachverständiger von Auto-Gutachten unterstützen Sie bei dem gesamten Abwicklungsprozess und prüfen gemeinsam mit Ihnen den Schaden, damit Sie diesen in voller Höher bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen können. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt Auto-Gutachten schnell, kompetent und zuverlässig ein Schadensgutachten. Mit dem Unfallgutachten von Auto Gutachten ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und problemlose Schadensregulierung.

 

Wer zahlt das Gutachten?

Nach einem Unfall ist grundsätzlich der Unfallverursacher für die Bezahlung des Gutachtens zuständig. Wir raten daher immer die Polizei zu rufen, damit diese noch vor Ort feststellt, wer Unfallopfer und wer Unfallverursacher ist. Nach der Rechtsprechung gehört ein Gutachten mit zum Schadensumfang und wird im Regelfall von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.

 

Ist ein Gutachten nach einem Unfall zwingend erforderlich?

Sie sollten ein Schadengutachten beachtragen, wenn Sie nach einem Unfall äußere Dellen, Macken, Kratzer oder weiteres vorfinden. Die meisten Kfz-Haftpflichtversicherer verzichten bei einem Bagatellschaden bis 750 Euro auf die Anforderung eines Gutachtens. Oftmals werden jedoch Schäden am eigenen Fahrzeug unterschätzt. Um Folgeschäden zu vermeiden empfehlen wir Ihnen eine Prüfung und die erneute Aufnahme des Unfalles durch unsere Kfz-Sachverständiger. Dieser entscheidet dann, welches Gutachten erforderlich ist.

 

Gibt es verschiedene Gutachten?

Es wird zwischen Kurzgutachten, Unfallgutachten / Schadengutachten (bei Kfz-Haftpflichtschäden), Wertgutachten und speziellen Oldtimergutachten unterschieden. Auf unserer Webseite finden Sie genauere Erläuterungen zu dem verschiedenen Gutachten.

 

Wann lohnt sich ein Schadensgutachten?

Oft werden die Kosten für die Reparatur im ersten Moment unterschätzt. Bei vielen Auffahrunfällen sind oberflächlich nur Kratzer sichtbar, ob aber die Achse verzogen oder ein Teil der Karosserie beschädigt sind, erkennt erst ein Gutachter.

Wir raten Ihnen daher nach jedem Unfall, bei dem Sie Kratzer im Lack oder eine Delle am Fahrzeug vorfinden einen Gutachter einzuschalten. Dieser entscheidet meist relativ schnell, ob ein Gutachten notwendig ist, oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht. Sie werden überrascht sein, in welcher Höhe sich manch unwichtig geglaubter Unfall bewegt.

Nach genauer Prüfung des Fahrzeuges gibt der Kfz-Gutachter mit seinem Schadengutachten Aufschluss über die Summe des entstandenen Schadens, welcher von der Versicherung zu entrichten ist.

 

Wann sollten Sie einen Gutachter beauftragen?

In der Regel sollten Sie einen Kfz-Gutachter sofort nach dem Unfall beauftragen, spätestens aber, wenn Sie Ihr Fahrzeug sicher abgestellt haben. Grund dafür ist, dass sich der Wagen im besten Fall noch im Ursprungszustand befindet, damit die Höhr des Schadens genau ermittelt werden kann.

Auto-Gutachten besichtigt das beschädigte Fahrzeug auf Ihrem Wunsch direkt bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei uns vor Ort. In der Regel erfolgt die Aufnahme des Schadens am gleichen Tag der Beauftragung. Spätestens am nächsten Arbeitstag ist das Gutachten versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per Post, Fax oder E-Mail an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an den Versicherer gesendet.

 

Wer legt die Auswahl des Gutachters fest?

Grundsätzlich darf der Geschädigte sich einen Auto-Sachverständiger aussuchen. Sollte die gegnerische Versicherung jedoch Bedenken haben oder das Gutachten in Frage stellen, so darf ein von der gegnerischen Versicherung ausgesuchter Gutachter erneut den Schaden aufnehmen und die Höhe des Ersatzanspruches feststellen. Die Kosten trägt auch hier die Versicherung des Unfallverursachers.

 

Müssen Sie Ihr Fahrzeug nach Erhalt des Gutachtens reparieren?

Sofern es sich um ein Leasing-Fahrzeug handelt, raten wir Ihnen dringend dazu, dass Fahrzeug zu reparieren. Die Kosten fallen sonst bei der Abgabe des Fahrzeuges an und das kann durchaus teurer werden. Auch die Wertminderung des Fahrzeuges sollten Sie in diesem Fall immer berücksichtigen. Auch diese wird Ihnen sonst bei der Rückgabe an die Leasinggesellschaft in Rechnung gestellt.

Sofern das Fahrzeug Ihr Eigentum ist, können Sie frei entscheiden, was Sie mit dem von der gegnerischen Versicherung erhaltenen Schadensausgleich machen. Sie können Ihren Wagen in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren, oder den Schaden beibehalten und das Geld anderweitig investieren. Hier raten wir Ihnen, die Nutzungsdauer und das Alter Ihres Fahrzeuges zu berücksichtigen. Gerade bei neueren Fahrzeugen lohnt sich die Investition, um den Wagen in einem guten Zustand zu erhalten.

 

Muss das Unfallopfer bei einer Reparatur in Vorkasse treten?

Nein, Sie können die Rechnung direkt an die Versicherung des Unfallverursachers weiterreichen und müssen nicht in Vorkasse treten. Sofern Sie sich allerdings die Summe des Gutachtens auszahlen lassen, um Ihren Wagen z. B. in der Werkstatt Ihres Vertrauens zu reparieren wird Ihnen die Summe des Gutachtens ohne Umsatzsteuer ausgezahlt.

 

Haben Sie Anspruch auf einen Ersatzwagen?

Grundsätzlich haben Sie nach einem Autounfall, bei dem Sie das Unfallopfer sind den Anspruch auf einen Ersatzwagen. Dieser wird Ihnen für die Dauer der Reparatur zur Verfügung gestellt. Im Regelfall erhalten Sie einen Wagen aus der selben Kategorie, in der auch Ihr beschädigtes Fahrzeug eingeordnet wird. Es besteht demnach nur ein Anspruch auf einen gleichwertigen Wagen.

Den Preis für die gesamte Mietdauer können Sie durch die Autovermietung oder Ihre Leasinggesellschaft direkt an die gegnerische Versicherung weiterberechnen lassen.

Sofern Sie sich gegen einen Leihwagen entscheiden, steht Ihnen pro Tag eine Nutzungsentschädigung zu. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach dem Wert Ihres Autos und wird im Gutachten vermerkt. Auch wenn ein Mietwagen möglicherweise günstiger gewesen wäre, darf der Beitrag der Nutzungsentschädigung nicht durch die gegnerische Versicherung gekürzt werden.

Unser Tipp: Sofern Sie nicht auf die Nutzung eines Mietwagens angewiesen sind, empfehlen wir Ihnen die Auszahlung der Entschädigungssumme, denn über diese können Sie nach Erhalt frei verfügen.

 

Warum Kfz-Ingenieurbüro Wolf?

Wenn Sie sich auf der Suche nach einem geprüften Gutachter in Ihrer Nähe befinden, melden Sie sich bei uns!

Kfz-Gutachter Wolf steht für transparente und serviceorientierte Arbeit, ohne lange Wartezeiten und stetiger Erreichbarkeit.

Wir informieren Sie über alle Themen rund um Ihr Fahrzeug und übernehmen für Sie den gesamten Abwicklungsprozess nach einem Autounfall, denn gerade nach einem Auffahrunfall raten wir Ihnen, sich in aller erster Linie auf Ihre Gesundheit zu konzentrieren.

Kfz-Ingenieurbüro Wolf ist der Kfz-Sachverständiger und Gutachter Ihres Vertrauens. Wir bieten Ihnen den besten Service und informieren Sie stehts über anstehende Schritte nach Beauftragung. Unsere Mitarbeiter garantieren Ihnen eine kostenlose, telefonische Erstberatung.

Wir stehen Ihnen auch im Notfall mit einer 24-Stunden Hotline zur Verfügung. Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit!

 

Siehe auch PRIVATGUTACHTEN

Wikipedia über Gutachten