Kaskogutachten
Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert
Bei einem Vollkasko und Teilkaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug wie beispielsweise:
- selbstverschuldeten Unfall
- Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
- Glasbruchschäden
- Diebstahlschäden
- Einbruch
- Fahrerflucht
- Elementarschäden – Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen. Wichtig! Bitte klären Sie im Kasko-Schadenfall daher vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter.
Vollkasko und Teilkaskoschaden
Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc., sind von der Leistung in den meisten Fällen ausgeschlossen.
Sollten die Kosten für den freien Kfz Gutachter ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter. An dieser Stelle haben unsere Kfz Gutachter von Auto Gutachten die Möglichkeit, das bereits erstellte Kfz Gutachten von Ihrer Versicherung zu prüfen.
FAQ
Was ist ein Kfz KaskoGutachten und wann wird es benötigt?
Ein Kfz KaskoGutachten ist ein Gutachten, das im Falle eines versicherten Schadens an einem Fahrzeug erstellt wird, um den entstandenen Schaden zu bewerten und die Höhe der Entschädigung durch die Kaskoversicherung festzulegen. Es wird von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt und dient als Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung.
Wer trägt die Kosten für ein Kfz KaskoGutachten?
Die Kosten für ein Kfz KaskoGutachten werden in der Regel von der Kaskoversicherung des Versicherungsnehmers getragen, sofern der Schaden im Rahmen des Versicherungsschutzes liegt.
Wie läuft die Erstellung eines Kfz KaskoGutachtens ab?
Nach einem Schadenfall nimmt der Versicherungsnehmer Kontakt mit seiner Kaskoversicherung auf und gibt den Vorfall an. Die Versicherung beauftragt dann einen unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung des Gutachtens. Der Sachverständige begutachtet das Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt eine detaillierte Bewertung des entstandenen Schadens. Das Gutachten wird dann an die Versicherung weitergeleitet, die auf Grundlage dessen die Schadensregulierung durchführt.
Siehe auch PRIVATGUTACHTEN
Wikipedia über Gutachten