Schadengutachten
Bei einem nicht verschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB einen Schadenseratz-Anspruch. Die Kosten für das Schadengutachten fallen nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt Auto-Gutachten kompetent, zuverlässig und schnell ein Unfallgutachten. Mit dem Unfallgutachten von Auto Gutachten ermöglichen wir Ihnen eine schnelle und problemlose Schadensregulierung.
Weiterhin ermitteln unsere Kfz Sachverständiger von Auto-Gutachten eine evtl. eingetretene Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder auf Wunsch auch bei uns vor Ort.
In der Regel erfolgt werktags, am gleichen Tag der Beauftragung, die Schadenaufnahme. Am nächsten Arbeitstag ist das Gutachten versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per E-Mail, Post, oder Fax an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an den Versicherer gesendet.
Im Gutachten werden alle, auch für Sie, wichtigen Daten zur Reparaturkostenhöhe, Reparaturdauer, Restwert, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Wertverbesserungen aufgezeigt.
Neben Stuttgart finden Sie unsere KFZ-Sachverständigen von Auto-Gutachten.net auch in den Regionen rund um Aschaffenburg, Bad Camberg, Bad Homburg, Bad Schwalbach, Bingen, Darmstadt, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gießen, Glashütten, Hanau, Hochheim, Idstein, Kassel, Koblenz, Köln, Korbach, Kronberg, Limburg, Mainz, Marburg, Mühlheim am Main, Niedernhausen, Oberursel, Rüdesheim, Rüsselsheim, Taunusstein, Wetzlar und Wiesbaden.