Privatgutachten
Privatgutachten sind Gutachten, die außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber wie Privatpersonen, Organisationen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Verbände und vergleichbare Institutionen ausgestellt werden. Jedem Bürger steht es in einem Streitfall frei, zu dessen Lösung es eines Kfz Sachverständigens bedarf, einen Kfz Gutachter zu beauftragen.
Der Wert eines Privatgutachtens in einem Gerichtsverfahren ist jedoch beschränkt, da der Sachverständige nur von einer Partei beauftragt wurde und aus diesem Grund ein evtl. von Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten nicht ersetzen kann. Man entschiedet sich erst für ein von Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten wenn zwischen den Parteien aufgrund des erstellten Privatgutachtens noch keine Einigung erreicht werden konnte. Sollte sich das Gericht zu einem Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen entscheiden, muss dieser Sachverständige in seinem Kfz-Gutachten zu dem erstellten Privatgutachten Stellung beziehen.