Nachbesichtigung der Versicherung

Wenn die gegnerische Versicherung das Fahrzeug nachbesichtigen will

Wenn Sie einen unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger von Autogutachten mit der Feststellung Ihres Schadens an Ihrem Fahrzeug beauftragt haben, haben Sie an der Stelle als Geschädigter eines Verkehrsunfalls von Ihrem Recht einen unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiges Gebrauch gemacht. Somit haben Sie die Gewissheit, dass der entstandene Schaden an Ihrem KFZ detailliert dokumentiert und kalkuliert wird.
Darüber hinaus haben Sie somit jegliche Beweise zum Schadensumfang und zur Schadenshöhe geschaffen.

Natürlich wäre es den gegnerischen Versicherungsunternehmen lieber, wenn ihre eigenen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger an Ihrem Unfallfahrzeug ein Gutachten erstellen dürften. Somit könnten die Versicherungen selbst festlegen, in welchem Umfang der an Ihrem unfallverursachten KFZ entstandener Schaden, ersetzt wird.

Deshalb versuchen Versicherungen freie, unabhängige KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger von Anfang an aus dem Unfallereignis herauszuhalten. Darum empfehlen Versicherungsunternehmen immer Ihre eigenen KFZ-Sachverständigen.

Sollten Sie von Beginn an, einen unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger und einen Rechtsanwalt beauftragt haben, haben Versicherungen das Recht noch nachträglich beschädigte Fahrzeuge nachbesichtigen zu lassen. Natürlich kommt unter Einbindung der eigenen KFZ-Gutachter zu niedrigeren Schadenshöhen. An der Stelle machen nur solche Handlungsvorgänge Sinn, wenn die KFZ-Gutachter von der Versicherung Ihre eigenen Gutachtenkosten und darüber hinaus einsparen können. Aus diesem Grund, können wir nur empfehlen, eine Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges, nicht zuzulassen, da sich hierdurch, Ihre Situation gegenüber der Versicherung nicht verbessert.

Anbei ein paar hilfreiche Tipps:

  • Um bestmöglich Ihre Interessen wahrnehmen zu können, beauftragen Sie von Anfang an, einen unabhängigen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger und einen Verkehrsanwalt.
  • Setzen Sie Ihren beauftragten KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständiger in Kenntnis, über die Absicht der Versicherung über eine Nachbesichtigung.
  • Lassen Sie sich schriftlich von dem Versicherungsgutachter den Auftrag festhalten.
    Sollte an der Stelle der KFZ-Gutachter nicht Mitarbeiter der Versicherung sein, so handelt es sich um einen fremden Dritten. Diese Personen haben überhaupt nichts mit dem Schadensereignis zu tun. Ohne Vorlage einer Vollmacht müssen Sie diese „fremden Dritten“, nicht Ihr Fahrzeug besichtigen lassen.
  • Versuchen Sie möglichst einen Besichtigungstermin im Beisein mit Ihrem unabhängigen, selbst beauftragten KFZ-Sachverständigen zu vereinbare. Dies gilt insbesondere auch bei einer Fahrzeuggegenüberstellung.
  • Also lassen Sie sich die Qualifikation des Versicherungsgutachters zeigen (öffentlich bestellt und vereidigt (IHK) oder er seine Zertifizierung nachgewiesen hat)
  • Lassen Sie sich schriftlich zusichern, dass Ihnen das gesamte Gutachten inklusive Originalbildern zugesandt wird.

Sollte mit dieser Vorgehensweise die Versicherung nicht einverstanden sein, sollten Sie nun spätestens eine Nachbesichtigung ablehnen.