LKW-Gutachten
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellt en wir schnell, kompetent und zuverlässig ein Schadensgutachten. Mit diesem Gutachten ermöglichen wir Ihnen die Grundlage für eine schnelle und problemlose Schadensregulierung.
Zudem ermitteln wir eine evtl. eingetretene merkantile Wertminderung, so dass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.
Wir besichtigen das beschädigte Fahrzeug gerne nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder bei uns vor Ort. In der Regel erfolgt werktags die Schadenaufnahme und am gleichen Tag der Beauftragung. Spätestens am nächsten Arbeitstag ist das Gutachten versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per Post, Fax oder E-Mail an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an den Versicherer gesendet. Im Gutachten werden alle relevanten Daten zur Reparaturkostenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Wertverbesserungen, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer aufgezeigt.