KFZ-Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, der aufgebracht werden müsste, um ein Fahrzeug, das mit Ihrem Fahrzeug vor dem Unfall vergleichbar ist, wiederzubeschaffen. Die aktuelle, öffentliche Marktlage ist hier unter anderem von Bedeutung. Auto Gutachten Stuttgart stellt den Wiederbeschaffungswert gerne für Sie fest.

KFZ-Abzug „Neu für Alt“ („NfA“)

Werden bei der Instandsetzung Ihres Unfallfahrzeuges Neuteile eingebaut oder Fahrzeugteile neu lackiert, so kommt Ihrem KFZ meist eine Wertsteigerung zu Gute. Diese Kosten trägt die Versicherung nicht. Zum Ausgleich dieser Wertsteigerung dienen die „Neu für Alt“-Abzüge – sie kommen wiederum dem Schädiger zu Gute.

Die Versicherung trägt die Kosten für die Wiederherstellung Ihres Fahrzeuges bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Von den Kosten der Ersatzteile und der Neulackierung wird ein dem Alter des Fahrzeugs entsprechender Abzug angebracht, dem sogenannten „Neu für Alt“ oder kurz „NfA“.

KFZ-Restwert

Als Restwert wird der sogenannte realisierbare Wert des Fahrzeuges im beschädigten Zustand beschrieben. Dieser Restwert wird nicht durch den Abzug der Instandsetzungskosten und Reparaturkosten vom Wiederbeschaffungswert ermittelt.

Die Marktgängigkeit Ihres Fahrzeuges, die Möglichkeiten der Reparatur, die Art und der Umfang der Beschädigung am KFZ, der vorherige Wert des Fahrzeuges, der Marktwert unbeschädigter Teile und Aggregate und die aktuelle Marktlage für das beschädigte Vehikel selbst bestimmen die Ermittlung des Restwertes. Auto Gutachten Stuttgart ermittelt gerne den Restwert Ihres Unfallfahrzeuges.

KFZ-Merkantiler Minderwert

Durch einen Verkehrsunfall und die damit verbundene Reparatur verringert sich der Wert eines Fahrzeuges am örtlichen Markt – dies bezeichnet man als Merkantile Wertminderung. (merkantil = kaufmännisch) Diese Wertminderung kann auch nur dadurch entstehen, dass das KFZ nach dem Unfall nicht wieder in den Zustand vor dem Unfallereignis zurückversetzt werden kann. Es kommt nicht darauf an, ob die tatsächlichen Schäden vollständig beseitigt worden sind.

Um es zu verdeutlichen: 2 identische Fahrzeuge erzielen beispielsweise auf einem Gebrauchtwagenmarkt 2 unterschiedliche Preise am Markt, wenn das eine unfallfrei ist und das andere als vormals unfallbeschädigt beziehungsweise Unfallfahrzeug auftritt. Der im Schadensfall beauftrage KFZ-Sachverständige befasst sich mit der Überprüfung der Gegebenheiten und der Wertminderung. Der Schädiger hat dem Geschädigten diese Wertminderung im Zuge der Schadensabwicklung direkt zu erstatten, nicht etwa erst später bei einem möglichen Verkauf am Markt.

Meist hat man bei Fahrzeugen aus Massenproduktion, die das Alter von fünf Jahren nicht übersteigen und bei denen die Schadenshöhe mehr als 10% des aktuellen Wiederbeschaffungswertes beträgt einen Anspruch auf Wertminderung.

Aber auch bei Fahrzeugen mit einem Alter von bis zu 10 Jahren oder höher liegt ein Anspruch auf Merkantile Wertminderung vor. Dies liegt daran, dass bei moderneren Fahrzeugen eine wesentlich höhere Lebensdauer und Laufleistung zu erwarten ist.

KFZ-Unfallersatztarif

Wird nach einem Unfall ein Mietwagen benötigt, ist der Unfallersatztarif der gängige Tarif, der vom Autovermieter in Rechnung gestellt wird.

Bei einem fremdverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten im Zuge des Schadensersatzes.

KFZ-Schadensminderungspflicht

Nach § 254 BGB haben Sie als Unfallgeschädigter und Anspruchsteller die sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heißt, dass Sie verpflichtet sind, den Schaden so gering wie möglich zu halten beziehungsweise abzuwenden. Meist sind Sie auch in der Pflicht, die Unfallschäden und -folgen zeitnah beheben zu lassen. Das Unfallfahrzeug sollte demnach so schnell wie möglich vom Ort des Geschehens entfernt und in eine Werkstatt gebracht werden. Dadurch werden unnötige Ausfallzeiten und weitergehende Schäden vermieden.

Es wird weiterhin verlangt, dass bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges Preisvergleiche gemacht werden – so soll vermieden werden, dass ein überteuertes Fahrzeug in Anspruch genommen wird.

KFZ-Totalschaden

Ist die ordnungsgemäße Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges nicht möglich oder unwirtschaftlich, spricht man von einem Totalschaden. Dies ist dann der Fall, wenn die errechneten Reparaturkosten (zuzüglich der Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert erreichen oder übersteigen.

KFZ-Wirtschaftlicher Totalschaden

Wenn die finanziellen Aufwendungen für die Reparatur in der Summe die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert übersteigen, spricht man von einem Wirtschaftlichen Totalschaden.

KFZ-Nutzungsausfallentschädigung

Sie haben das Recht auf Nutzungsentschädigung, wenn Ihr KFZ bei einem Unfall so stark beschädigt wurde, dass Sie es für eine gewisse Zeit nicht mehr nutzen können, obwohl Sie es gerne nutzen würden oder gar müssten.

Wird kein Mietwagen in Anspruch genommen, können Sie während der Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung Ihres Fahrzeuges eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Ihr Fahrzeug muss dazu verkehrsunsicher oder nicht mehr funktionstüchtig sein oder aber einen Totalschaden aufweisen. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird von unseren KFZ-Sachverständigen von Auto Gutachten Stuttgart genau kalkuliert.

Die zu errechnenden Beträge der Nutzungsausfallentschädigung richten sich nach einer speziellen Tabelle, die in die Gruppen A bis L unterteilt ist. Die Gruppe A umfasst normalerweise Kleinfahrzeuge, die Gruppe L umfasst meist Luxusfahrzeuge. Ist das betreffende Fahrzeug älter als 5 Jahre wird in der Regel eine Gruppe abgestuft. Fahrzeuge mit Automatikgetriebe werden meist eine Stufe höher eingruppiert.

Sie haben weitere Fragen zu KFZ-Begrifflichkeiten, die in unseren FAQ bisher nicht aufgelistet sind? Kontaktieren Sie ganz einfach Ihren KFZ-Sachverständigen in Stuttgart für weitere Informationen! Unsere KFZ-Gutachter von Auto Gutachten Stuttgart sind für Sie da, wenn Sie Fragen rund um das Thema „KFZ-Gutachten“ haben.

Neben Stuttgart finden Sie unsere KFZ-Sachverständigen von Auto-Gutachten.net auch in den Regionen rund um Aschaffenburg, Bad Camberg, Bad Homburg, Bad Schwalbach, Bingen, Darmstadt, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gießen, Glashütten, Hanau, Hochheim, Idstein, Kassel, Koblenz, Köln, Korbach, Kronberg, Limburg, Mainz, Marburg, Mühlheim am Main, Niedernhausen, Oberursel, Rüdesheim, Rüsselsheim, Taunusstein, Wetzlar und Wiesbaden.