Kaskogutachten

Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert

Bei einem Vollkasko und Teilkaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug  wie beispielsweise:

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
  • Glasbruchschäden
  • Fahrerflucht
  • Diebstahlschäden
  • Elementarschäden – Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
  • Einbruch

Die Versicherung ist Im Kaskoschadenfall weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Übernahme der Kosten für ein Kfz Gutachten ist im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzuklären. Wichtig! Bitte klären Sie im Kasko-Schadenfall daher vorab die Übernahme der Kosten für den Kfz Sachverständigen / Kfz Gutachter.

Ersetzt werden im Kaskoschadenfall in der Regel nur die reinen Reparaturkosten. Sonstige Leistungen wie beispielsweise ein Mietwagen, Nutzungsausfall,  Wertminderung etc., sind von der Leistung üblicherweise ausgeschlossen.

Sollten die Kosten für den freien Kfz Gutachter ihrer Wahl nicht übernommen werden, so schickt ihnen die Versicherung einen eigenen Kfz Gutachter.  An dieser Stelle haben unsere Kfz Gutachter von Auto Gutachten die Möglichkeit, das  bereits erstellte Kfz Gutachten von Ihrer Versicherung zu prüfen.