Haftpflichtschaden – Kfz Gutachten
Sie wurden geschädigt und der Unfallgegner hat Schuld am Unfall
Sie müssen Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen, wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen. Der Kfz Gutachter steht Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadenrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug zur Verfügung. Ein Kfz Gutachten dient der Feststellung der Schadenart und der Schadenhöhe, sowie weiterer Positionen wie Wiederbeschaffungswert, Restwert, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung.
Das Kfz Gutachten ist damit eine Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Das Kfz Gutachten des Sachverständigen betrifft jedoch ausschließlich den reinen Schaden am Fahrzeug.
Neben dem Schadenumfang am Fahrzeug sind in der Regel weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Hierzu zählen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Anwaltskosten und weitere. Für die Geltendmachung dieser Ansprüche und der Klärung des Schadens ist der Kfz Sachverständige nicht befugt tätig zu werden. Hierfür sind weitere Parteien wie beispielsweise Rechtsanwälte, Mediziner, etc. hinzuzuziehen.
Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen:
- Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
- Anwaltskosten
- Arztkosten
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Ab- und Anmeldekosten
- Standkosten
- Verdienstausfall
- Auslagenpauschale
- Sachschaden am Fahrzeug
- Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)
- Finanzierungskosten
- Entsorgung
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Haushaltsführungskosten
- Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen
Bei Unfallschäden dieser Art haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten, den Schaden mit der Versicherung des Gegners in Rechnung zu stellen:
1. Fiktive Schadensabrechnung gemäß Kfz Gutachten des Kfz Sachverständigen
Bei einem Kfz Haftpflichtschaden befindet sich Ihr Auto nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall „noch“ in verkehrssicherem Zustand. In diesem Fall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung auf der Grundlage des Schadengutachtens den entstandenen Schaden begleichen, auch wenn das Fahrzeug vorerst nicht repariert wird.
Die Mehrwertsteuer der Reparaturkosten kann jedoch nur dann erstattet werden, wenn sie tatsächlich anfällt, ergo Ihr Fahrzeug repariert wurde.
Jeder hat das Recht, sein Fahrzeug eigenständig zu reparieren, in diesem Fall sollte unbedingt eine Reparaturbestätigung von unseren Kfz Sachverständigen durchgeführt werden, welche es bei uns zu dem Haftpflicht-Kfz-Gutachten kostenlos dazu gibt.
Unsere Kfz Gutachter erstellen für Ihr beschädigtes Fahrzeug ein Haftpflichtgutachten, (Schadengutachten).
Durch unsere Kfz Gutachten erfahren Sie die genaue Schadenshöhe an Ihrem PKW sowie die eventuelle Wertminderung.
Die Kfz Sachverständiger von Auto Gutachten arbeiten zu 100% als neutrale und unabhängige Kfz Gutachter Wir haben nachweislich keine Kooperation mit Versicherungen, dies ermöglicht Auto Gutachten zu 100% Ihre Interessen gegenüber der Versicherung zu vertreten. Aus diesem Grund garantieren wir Ihnen das Auto Gutachten als unabhängige und neutrale Kfz Sachverständige arbeiten und somit in der Lage sind, einen Unfallschaden zu 100% objektiv zu begutachten / bewerten und das Unfallgutachten (Kfz Haftpflichtgutachten), unabhängig und neutral zu erstellen. Auf Basis dieses Kfz-Gutachtens rechnen Sie den Unfallschaden direkt mit der Versicherung des Gegners ab.
Gemäß BGH Urteil vom 06.04.1993, AZ: VI ZR 181/92 sind Sie selbst bei durchgeführter Reparatur in einer Fachwerkstatt bei der „Abrechnung nach dem Kfz Sachverständigengutachten“ nicht verpflichtet, der Versicherung die Reparaturkosten vorzulegen.
Die Kosten für das Unfallgutachten von unseren Kfz Sachverständigen Auto Gutachten aus den Regionen Berlin, Frankfurt, München, Hamburg, Wiesbaden, Mainz, Bad Homburg, Düsseldorf, Limburg, Koblenz, Rüsselsheim, Bad Camberg, Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach, Niedernhausen, Oberursel, Kronberg, Rüdesheim, Bingen, Darmstadt und Hochheim sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen.
Weiterhin haben Sie gemäß BGB, das Recht, neben einem Kfz Sachverständigen auch einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Diese Kosten werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Bei etwaigen Fragen stehen Ihnen unseren Kfz Sachverständigen Berlin sowie unsere Kfz Gutachter Hamburg, München, Frankfurt, Bad Homburg, Idstein, Taunusstein und Rüsselsheim gerne für Sie bereit.
2. Abrechnung nach sofortiger Reparatur
Bei der Abrechnung nach sofortiger Reparatur erstellen unseren Kfz Sachverständiger von Auto Gutachten aus den Regionen Berlin, München, Hamburg, Wiesbaden, Frankfurt, Mainz, Bad Homburg, Düsseldorf, Limburg, Koblenz, Rüsselsheim, Bad Camberg, Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach, Niedernhausen, Oberursel, Kronberg, Rüdesheim, Bingen, Darmstadt und Hochheim für Sie ein Schadengutachten für Ihr beschädigtes Fahrzeug.
Anhand dieses Kfz Gutachtens wird der Schaden in einer Fachwerkstatt repariert. Die Versicherung des Gegners zahlt die Reparaturkosten in Höhe der ausgestellten Werkstattrechnung.
Mit dieser Art der Abrechnung wird sichergestellt, dass der unfallbedingte Schaden von der Werkstatt vollständig und fachgerecht repariert wird, nachdem er durch unseren Kfz Gutachter kalkuliert wurde.
Auch hier haben Sie gemäß BGB neben einem Kfz Sachverständigen auch das Recht, einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Diese Kosten werden von der gegnerischen Versicherung ebenfalls übernommen.
Bei etwaigen Fragen stehen Ihnen unsere Kfz Sachverständiger von Auto Gutachten aus den Regionen Berlin, Hamburg, München, Wiesbaden, Frankfurt, Mainz, Bad Homburg, Düsseldorf, Limburg, Koblenz, Rüsselsheim, Bad Camberg, Idstein, Taunusstein, Bad Schwalbach, Niedernhausen, Oberursel, Kronberg, Rüdesheim, Bingen, Darmstadt und Hochheim gerne für Sie bereit.